Änderung § 5 ABMG vom 01.07.2009

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 5 ABMG, alle Änderungen durch Artikel 6 KfzStNGuaÄndG am 1. Juli 2009 und Änderungshistorie des ABMG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 5 ABMG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2009 geltenden Fassung
§ 5 ABMG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 6 G. v. 29.05.2009 BGBl. I S. 1170
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 18.07.2011) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 5 Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner


(Text alte Fassung)

Der Mautschuldner hat auf Verlangen des Bundesamtes für Güterverkehr die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut nachzuweisen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten über das Verfahren zum Nachweis der Mautentrichtung zu regeln.

(Text neue Fassung)

Der Mautschuldner hat auf Verlangen des Bundesamtes für Güterverkehr die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut nachzuweisen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten über das Verfahren zum Nachweis der Mautentrichtung zu regeln.

(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 18.07.2011) 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed