Änderung Anlage EGGenTDurchfG vom 01.05.2008

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 GenTGuaÄndG am 1. Mai 2008 und Änderungshistorie des EGGenTDurchfG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage EGGenTDurchfG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2008 geltenden Fassung
Anlage EGGenTDurchfG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.05.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 01.04.2008 BGBl. I S. 499
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage (zu § 3a Abs. 4 Satz 2) Zeitraum vor Gewinnung des Lebensmittels, innerhalb dessen eine Verfütterung von genetisch veränderten Futtermitteln unzulässig ist


vorherige Änderung

 



lfd.
Nr. | Tierart | Zeitraum

1 | bei Equiden und Rindern
(einschließlich Bubalus
und Bison-Arten) für die
Fleischerzeugung | zwölf Monate und
auf jeden Fall min-
destens drei Viertel
ihres Lebens

2 | bei kleinen Wiederkäuern | sechs Monate

3 | bei Schweinen | vier Monate

4 | bei milchproduzierenden
Tieren | drei Monate

5 | bei Geflügel für die
Fleischerzeugung, das
eingestallt wurde, bevor
es drei Tage alt war | zehn Wochen

6 | bei Geflügel für die
Eierzeugung | sechs Wochen

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed