Änderung Anlage 2 BinSch-SportbootVermV vom 08.11.2006

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 2 BinSch-SportbootVermV und Änderungshistorie der BinSch-SportbootVermV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 2 BinSch-SportbootVermV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.11.2006 geltenden Fassung
Anlage 2 BinSch-SportbootVermV n.F. (neue Fassung)
in der am 08.11.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 504 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 2 (zu § 5 Abs. 1 Nr. 2) Abnahmeprotokoll gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung für Sportboote


Abnahmeprotokoll Seite 1 (BGBl. I 2002 S. 4583)

Abnahmeprotokoll Seite 2 (BGBl. I 2002 S. 4584)

Abnahmeprotokoll Seite 3 (BGBl. I 2002 S. 4585)

Abnahmeprotokoll Seite 4 (BGBl. I 2002 S. 4586)

Abnahmeprotokoll Seite 5 (BGBl. I 2002 S. 4587)


in Abschnitt II Nummer 4 wird das Wort 'Handfeuerlöscher' durch die Wörter 'tragbare Feuerlöscher' ersetzt.
in Abschnitt II Nummer 5.9 wird das Wort 'Verbandskasten' durch das Wort 'Verbandkasten' ersetzt.

(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

in der Fußnote 1 werden die Wörter 'Verkehr, Bau- und Wohnungswesen' durch die Wörter 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' ersetzt.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed