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Zitierungen von § 5 EinwirkungsBergV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 EinwirkungsBergV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinwirkungsBergV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EinwirkungsBergV Räumliche Begrenzung (vom 24.10.2017)
... Der Unternehmer hat, soweit in den §§ 3 und 5 nichts anderes bestimmt ist, die Grenze des Einwirkungsbereichs für die Anwendung der ...
§ 4 EinwirkungsBergV Zeitliche Begrenzung (vom 24.10.2017)
... des Auftritts der Erschütterung. Die Festlegung des Einwirkungsbereichs nach § 5 gilt von der Aufnahme der Gewinnung, auch soweit diese im Rahmen einer Aufsuchung erfolgt, oder ...
§ 6 EinwirkungsBergV Erneute Ermittlung des Einwirkungsbereichs (vom 24.10.2017)
... des § 3 Absatz 4 erneut festzulegen, 3. erfolgt in den Fällen des § 5 die erneute Festlegung nach den Anforderungen des § ... 3. erfolgt in den Fällen des § 5 die erneute Festlegung nach den Anforderungen des § 5 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ausdehnung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
G. v. 04.08.2016 BGBl. I S. 1962
Artikel 2 BergSchHaftAG Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung
... in § 1 genannten Betrieben der Einwirkungsbereich zuzurechnen ist." 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Vorschrift für besondere Anlagen  ... zuzurechnen ist." 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Vorschrift für besondere Anlagen Können einzelne Anlagen oder Einrichtungen ...

Verordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Artikel 3 GesSchBÄndV Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung
... gestrichen. b) In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 4 und 5 " durch die Angabe „§§ 3 und 5" ersetzt. c) Absatz 2 wird wie ... 1 wird die Angabe „§§ 4 und 5" durch die Angabe „§§ 3 und 5 " ersetzt. c) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ... der Technik entsprechende Grenzwinkel herangezogen werden." 2. Die §§ 3 bis 6 werden durch folgende §§ 3 bis 7 ersetzt: „§ 3 Andere Art ... werden." 2. Die §§ 3 bis 6 werden durch folgende §§ 3 bis 7 ersetzt: „§ 3 Andere Art der Festlegung des Einwirkungsbereichs ... ab dem Zeitpunkt des Auftritts der Erschütterung. Die Festlegung des Einwirkungsbereichs nach § 5 gilt von der Aufnahme der Gewinnung, auch soweit diese im Rahmen einer Aufsuchung erfolgt, oder ... sind. (3) Im Fall des § 6 gilt der Einwirkungsbereich ab Bekanntgabe. § 5 Erweiterter Einwirkungsbereich für besondere Anlagen und Einrichtungen  ... des § 3 Absatz 4 erneut festzulegen, 3. erfolgt in den Fällen des § 5 die erneute Festlegung nach den Anforderungen des § 5. § 7 Zeichnerische ... 3. erfolgt in den Fällen des § 5 die erneute Festlegung nach den Anforderungen des § 5 . § 7 Zeichnerische Darstellungen zum Betriebsplan Dem Betriebsplan ...
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