interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Gesundheitsschutz-Bergverordnung sowie weiterer berg- und arbeitsschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3584
Artikel 3 GesSchBÄndV Änderung der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung ... Technik entsprechende Grenzwinkel herangezogen werden." 2. Die §§ 3 bis 6 werden durch folgende §§ 3 bis 7 ersetzt: „§ 3 Andere Art der ... werden." 2. Die §§ 3 bis 6 werden durch folgende §§ 3 bis 7 ersetzt: „§ 3 Andere Art der Festlegung des Einwirkungsbereichs ... oder Bodenhebungen messtechnisch nicht mehr nachweisbar sind. (3) Im Fall des § 6 gilt der Einwirkungsbereich ab Bekanntgabe. § 5 Erweiterter Einwirkungsbereich ... der Bodensenkung oder Bodenhebung festzulegen. § 3 Absatz 3 gilt entsprechend. § 6 Erneute Ermittlung des Einwirkungsbereichs Wenn nach Festsetzung der Grenze eines ...
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