interne Verweise§ 4 EUZBLG ... (2) Gegenstand der Beratungen nach Absatz 1 ist auch die Anwendung der §§ 5 und 6 auf das Vorhaben. Dabei ist zwischen Bund und Ländern ein Einvernehmen ...
§ 10 EUZBLG (vom 25.09.2009) ... Stellung, ist die Stellungnahme von der Bundesregierung unter den Voraussetzungen des § 5 zu berücksichtigen. Die Beteiligungsrechte des Bundesrates gemäß § 5 Absatz 2 ... § 5 zu berücksichtigen. Die Beteiligungsrechte des Bundesrates gemäß § 5 Absatz 2 bleiben ...
§ 16 EUZBLG ... in Kraft. Dieser Tag ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben. Abweichend von Satz 1 tritt § 5 Abs. 3 am 1. Januar 1993 in ...
Anlage EUZBLG (zu § 9) (vom 25.09.2009) ... wären. Dabei soll auch Einvernehmen über die Anwendung von den §§ 5 und 6 auf ein Vorhaben angestrebt werden. 2. Bei der Einordnung eines Vorhabens unter ... des Bundesrates erforderlich ist. 3. Stimmt in den Fällen von § 5 Absatz 2 die Auffassung der Bundesregierung nicht mit der Stellungnahme des Bundesrates ... die Stellungnahme des Bundesrates bei den Verhandlungen in entsprechender Anwendung von § 5. Die Länder können mit einem Beobachter - maximal zwei Beobachtern, falls ... die Stellungnahme des Bundesrates bei den Verhandlungen in entsprechender Anwendung von § 5. Die Länder können mit einem Ländervertreter an Ressortabstimmungen der ...
Zitat in folgenden NormenGeschäftsordnung des Bundesrates
neugefasst durch B. v. 26.11.1993 BGBl. I S. 2007; zuletzt geändert durch B. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1513
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union
G. v. 22.09.2009 BGBl. I S. 3031
Artikel 1 EUZBLGÄndG Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union ... (BGBl. I S. 2098) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 3 wird aufgehoben. 2. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ ... Stellung, ist die Stellungnahme von der Bundesregierung unter den Voraussetzungen des § 5 zu berücksichtigen. Die Beteiligungsrechte des Bundesrates gemäß § 5 Absatz 2 ... § 5 zu berücksichtigen. Die Beteiligungsrechte des Bundesrates gemäß § 5 Absatz 2 bleiben unberührt." 3. § 14 wird wie folgt geändert: ... wären. Dabei soll auch Einvernehmen über die Anwendung von den §§ 5 und 6 auf ein Vorhaben angestrebt werden. 2. Bei der Einordnung eines Vorhabens unter ... des Bundesrates erforderlich ist. 3. Stimmt in den Fällen von § 5 Absatz 2 die Auffassung der Bundesregierung nicht mit der Stellungnahme des Bundesrates ... die Stellungnahme des Bundesrates bei den Verhandlungen in entsprechender Anwendung von § 5. Die Länder können mit einem Beobachter - maximal zwei Beobachtern, falls ... die Stellungnahme des Bundesrates bei den Verhandlungen in entsprechender Anwendung von § 5. Die Länder können mit einem Ländervertreter an Ressortabstimmungen der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2464/v34964.htm