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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2015 aufgehoben

§ 2 - Betonbauteil- und Terrazzoherstellungs-Ausbildungsverordnung (BetTerAusbV)

V. v. 09.09.1985 BGBl. I S. 1905; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 13.07.2015 BGBl. I S. 1178
Geltung ab 01.08.1986; FNA: 806-21-1-122 Berufliche Bildung
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§ 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs



Der Ausbildungsberuf Betonfertigteilbauer/Betonfertigteilbauerin wird staatlich anerkannt.

 
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Zitierungen von § 2 BetTerAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BetTerAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetTerAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BetTerAusbV Anwendungsbereich
... nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten ...