Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Anfertigen und Lesen von Skizzen und Zeichnungen,
- 6.
- Be- und Verarbeiten von Holz,
- 7.
- Be- und Verarbeiten von künstlichen Steinen, Herstellen von Putz,
- 8.
- Verlegen von Platten und Fliesen,
- 9.
- Be- und Verarbeiten von Kunststoffen,
- 10.
- Herstellen von Beton,
- 11.
- Herstellen von Schalungen und Formen,
- 12.
- Herstellen und Einbauen von Bewehrungen,
- 13.
- Herstellen von Betonbauteilen,
- 14.
- Herstellen von Dämmungen,
- 15.
- Herstellen und Behandeln von Oberflächen,
- 16.
- Herstellen, Transportieren, Montieren und Verlegen von Betonfertigteilen.