... werden." d) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 3. 2. § 7 wird wie folgt gefasst: § 7 Übergangsregelung Auf ... Absatz 5 wird Absatz 3. 2. § 7 wird wie folgt gefasst: § 7 Übergangsregelung Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli ... dieser Verordnung weiter anzuwenden." 3. In § 8 wird die Angabe § 7 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe § 7 am 31. Juli 2009" ersetzt. ... 8 wird die Angabe § 7 Abs. 2 am 31. Juli 2007" durch die Angabe § 7 am 31. Juli 2009" ersetzt. ...