interne Verweise§ 30 LuftVG (vom 29.12.2023) ... Vorschriften des Ersten Abschnitts dieses Gesetzes, ausgenommen die §§ 12, 13 und 15 bis 19 , und von den zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften unter Berücksichtigung der ... des Ersten Abschnitts dieses Gesetzes - ausgenommen die §§ 5 bis 10, 12, 13 sowie 15 bis 19 - und den zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften abweichen, soweit dies zur ... militärische Luftfahrzeuge. In den Fällen der §§ 12, 13 und 15 bis 19 treten bei militärischen Flugplätzen die Dienststellen der Bundeswehr an die Stelle der ...
Zitat in folgenden NormenElftes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 25.08.1998 BGBl. I S. 2432, 3127
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
G. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1548
Artikel 1 15. LuftVGÄndG Änderung des Luftverkehrsgesetzes ... Vorschriften des Ersten Abschnitts dieses Gesetzes, ausgenommen die §§ 12, 13 und 15 bis 19 , und von den zu seiner Durchführung erlassenen Vorschriften unter Berücksichtigung der ... wird wie folgt gefasst: „In den Fällen der §§ 12, 13 und 15 bis 19 treten bei militärischen Flugplätzen die Dienststellen der Bundeswehr an die Stelle der ...
Gesetz zur Anpassung des Luftverkehrsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3123
Gesetz zur Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und zur Änderung und Anpassung weiterer Vorschriften
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2424
Artikel 2 BAFGEG Änderung des Luftverkehrsgesetzes ... „§ 30 Abs. 2 Satz 1, 2 und 4 bleibt unberührt." 5. In § 19 Abs. 5 Satz 2 werden die Wörter „von der für die Flugsicherung zuständigen ... 30 Abs. 2 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „In den §§ 12, 13 und 15 bis 19 treten bei militärischen Flugplätzen an Stelle der Flugsicherungsorganisation und der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2468/v35034.htm