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Zitierungen von § 57d HRG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57d HRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
Artikel 1 G. v. 12.04.2007 BGBl. I S. 506; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 25.05.2020 BGBl. I S. 1073
§ 7 WissZeitVG Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge; Übergangsregelung; Verordnungsermächtigung (vom 01.03.2020)
... im Sinne des § 5 abgeschlossenen Arbeitsverträge gelten die §§ 57a bis 57f des Hochschulrahmengesetzes in der ab 31. Dezember 2004 geltenden Fassung fort. ... im Sinne des § 5 abgeschlossene Arbeitsverträge gelten die §§ 57a bis 57e des Hochschulrahmengesetzes in der vor dem 23. Februar 2002 geltenden Fassung fort. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft
G. v. 12.04.2007 BGBl. I S. 506
Artikel 2 WissArbRÄndG Änderung des Hochschulrahmengesetzes
...  1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 57a bis 57f wie folgt gefasst: „§ 57a (weggefallen) § 57b ... § 57b (weggefallen) § 57c (weggefallen) § 57d (weggefallen) § 57e (weggefallen) § 57f (weggefallen)". ... 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes gilt entsprechend." 3. Die §§ 57a bis 57f werden aufgehoben. 4. § 70 Abs. 5 wird aufgehoben. 5. § 72 ...