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§ 1
Mail bei Änderungen
§ 1 - Verordnung zur Einstellung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken (StStatG1995§3V
k.a.Abk.
)
V. v. 21.02.2005
BGBl. I S. 514
Geltung ab 11.03.2005; FNA: 601-4-1
Steuerverwaltung
Drucksachen / Entwurf / Begründung
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§ 2
§ 1
Die Durchführung von Erhebungen nach §
3
des
Gesetzes über Steuerstatistiken
wird eingestellt.
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