Änderung § 3 BinSchAbgasV vom 04.06.2016

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 3 BinSchAbgasV und Änderungshistorie der BinSchAbgasV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 3 BinSchAbgasV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.06.2016 geltenden Fassung
§ 3 BinSchAbgasV n.F. (neue Fassung)
in der am 16.07.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 34 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Zuständige Behörde und Aufgaben


(Text alte Fassung) nächste Änderung

1 Die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Südwest als zuständige Behörde

(Text neue Fassung)

1 Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt als zuständige Behörde

1. überprüft die Konformität der Produktion und

2. erteilt, ändert und entzieht die Typgenehmigung

vorherige Änderung

nach Maßgabe der Artikel 4 bis 6, 11 und 12 der Richtlinie. 2 § 26 Absatz 2, § 27 Absatz 1 und § 28 Absatz 2 sowie § 31 des Produktsicherheitsgesetzes gelten entsprechend.



nach Maßgabe der Artikel 4 bis 6, 11 und 12 der Richtlinie. 2 § 7 Absatz 2, § 8 Absatz 2 Satz 1, § 9 Absatz 1 sowie § 19 des Marktüberwachungsgesetzes gelten entsprechend.

(heute geltende Fassung) 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed