Achtes Kapitel - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)

Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
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Achtes Kapitel Finanzierung
Erster Abschnitt Beiträge
Erster Titel Aufbringung der Mittel
§ 220 Grundsatz
§ 221 Beteiligung des Bundes an Aufwendungen
§ 221a Ergänzende Bundeszuschüsse an den Gesundheitsfonds, Verordnungsermächtigung
§ 221b (aufgehoben)
§ 222 (aufgehoben)
§ 223 Beitragspflicht, beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessungsgrenze
§ 224 Beitragsfreiheit bei Krankengeld, Mutterschaftsgeld oder Elterngeld
§ 225 Beitragsfreiheit bestimmter Rentenantragsteller
Zweiter Titel Beitragspflichtige Einnahmen der Mitglieder
§ 226 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtig Beschäftigter
§ 227 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rückkehrer in die gesetzliche Krankenversicherung und bisher nicht Versicherter
§ 228 Rente als beitragspflichtige Einnahmen
§ 229 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen
§ 230 Rangfolge der Einnahmearten versicherungspflichtig Beschäftigter
§ 231 Erstattung von Beiträgen
§ 232 Beitragspflichtige Einnahmen unständig Beschäftigter
§ 232a Beitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld oder Qualifizierungsgeld
§ 232b Beitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld
§ 233 Beitragspflichtige Einnahmen der Seeleute
§ 234 Beitragspflichtige Einnahmen der Künstler und Publizisten
§ 235 Beitragspflichtige Einnahmen von Rehabilitanden, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen
§ 236 Beitragspflichtige Einnahmen der Studenten und Praktikanten
§ 237 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner
§ 238 Rangfolge der Einnahmearten versicherungspflichtiger Rentner
§ 238a Rangfolge der Einnahmearten freiwillig versicherter Rentner
§ 239 Beitragsbemessung bei Rentenantragstellern
§ 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
Dritter Titel Beitragssätze, Zusatzbeitrag
§ 241 Allgemeiner Beitragssatz
§ 241a (aufgehoben)
§ 242 Zusatzbeitrag
§ 242a Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
§ 242b (aufgehoben)
§ 243 Ermäßigter Beitragssatz
§ 244 Ermäßigter Beitrag für Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende
§ 245 Beitragssatz für Studenten und Praktikanten
§ 246 Beitragssatz für Beziehende von Bürgergeld
§ 247 Beitragssatz aus der Rente
§ 248 Beitragssatz aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen
Vierter Titel Tragung der Beiträge
§ 249 Tragung der Beiträge bei versicherungspflichtiger Beschäftigung
§ 249a Tragung der Beiträge bei Versicherungspflichtigen mit Rentenbezug
§ 249b Beitrag des Arbeitgebers bei geringfügiger Beschäftigung
§ 249c Tragung der Beiträge bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld
§ 250 Tragung der Beiträge durch das Mitglied
§ 251 Tragung der Beiträge durch Dritte
Fünfter Titel Zahlung der Beiträge
§ 252 Beitragszahlung
§ 253 Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt
§ 254 Beitragszahlung der Studenten
§ 255 Beitragszahlung aus der Rente
§ 256 Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen
§ 256a Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen
Zweiter Abschnitt Beitragszuschüsse
§ 257 Beitragszuschüsse für Beschäftigte
§ 258 Beitragszuschüsse für andere Personen
Dritter Abschnitt Verwendung und Verwaltung der Mittel
§ 259 (aufgehoben)
§ 260 Betriebsmittel
§ 261 Rücklage
§ 262 Gesamtrücklage
§ 263 Verwaltungsvermögen
§ 263a Anlagen in Investmentvermögen zur Förderung der Entwicklung digitaler Innovationen
§ 264 Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung
Vierter Abschnitt Finanzausgleiche und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
§ 265 Finanzausgleich für aufwendige Leistungsfälle
§ 265a (aufgehoben)
§ 265b (aufgehoben)
§ 266 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds (Risikostrukturausgleich), Verordnungsermächtigung
§ 267 Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs
§ 268 Risikopool
§ 269 Sonderregelungen für Krankengeld und Auslandsversicherte
§ 270 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für sonstige Ausgaben
§ 270a Einkommensausgleich
§ 271 Gesundheitsfonds
§ 271a Sicherstellung der Einnahmen des Gesundheitsfonds
§ 272 Sonderregelungen für den Gesundheitsfonds im Jahr 2021
§ 272a Sonderregelung für den Gesundheitsfonds im Jahr 2022
§ 272b Sonderregelungen für den Gesundheitsfonds im Jahr 2023, Aussetzung des Zusatzbeitragssatzanhebungsverbots für das Jahr 2023
§ 273 Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich
Fünfter Abschnitt Prüfung der Krankenkassen und ihrer Verbände
§ 274 Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung


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