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§ 8 - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

neugefasst durch B. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 254; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Geltung ab 08.07.2004; FNA: 43-7 Vorschriften gegen den unlauteren Wettbewerb
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§ 8 Beseitigung und Unterlassung



(1) 1Wer eine nach § 3 oder § 7 unzulässige geschäftliche Handlung vornimmt, kann auf Beseitigung und bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. 2Der Anspruch auf Unterlassung besteht bereits dann, wenn eine derartige Zuwiderhandlung gegen § 3 oder § 7 droht.

(2) Werden die Zuwiderhandlungen in einem Unternehmen von einem Mitarbeiter oder Beauftragten begangen, so sind der Unterlassungsanspruch und der Beseitigungsanspruch auch gegen den Inhaber des Unternehmens begründet.

(3) Die Ansprüche aus Absatz 1 stehen zu:

1.
jedem Mitbewerber, der Waren oder Dienstleistungen in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich vertreibt oder nachfragt,

2.
denjenigen rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen, die in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b eingetragen sind, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, und die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt,

3.
den qualifizierten Verbraucherverbänden, die in der Liste nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes eingetragen sind, und den qualifizierten Einrichtungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in dem Verzeichnis der Europäischen Kommission nach Artikel 5 Absatz 1 Satz 4 der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 409 vom 4.12.2020, S. 1) eingetragen sind,

4.
den Industrie- und Handelskammern, den nach der Handwerksordnung errichteten Organisationen und anderen berufsständischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben sowie den Gewerkschaften im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Vertretung selbstständiger beruflicher Interessen.

(4) Stellen nach Absatz 3 Nummer 2 und 3 können die Ansprüche nicht geltend machen, solange ihre Eintragung ruht.

(5) 1§ 13 des Unterlassungsklagengesetzes ist entsprechend anzuwenden; in § 13 Absatz 1 und 3 Satz 2 des Unterlassungsklagengesetzes treten an die Stelle der dort aufgeführten Ansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz die Ansprüche nach dieser Vorschrift. 2Macht eine anspruchsberechtigte Stelle nach Absatz 3 Nummer 3 Ansprüche nach Absatz 1 gerichtlich geltend, so sind die §§ 5a und 6a des Unterlassungsklagengesetzes entsprechend anzuwenden. 3Im Übrigen findet das Unterlassungsklagengesetz keine Anwendung, es sei denn, es liegt ein Fall des § 2a des Unterlassungsklagengesetzes vor.





 

Frühere Fassungen von § 8 UWG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 13.10.2023Artikel 13 Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
vom 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
aktuell vorher 01.12.2021Artikel 1 Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
vom 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
aktuell vorher 02.12.2020Artikel 1 Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
vom 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
aktuell vorher 24.02.2016Artikel 4 Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
vom 17.02.2016 BGBl. I S. 233
aktuell vorher 09.10.2013Artikel 6 Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
vom 01.10.2013 BGBl. I S. 3714
aktuell vorher 31.10.2009Artikel 8 Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
vom 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
aktuell vorher 30.12.2008Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
vom 22.12.2008 BGBl. I S. 2949
aktuell vorher 29.12.2006Artikel 5 Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3367
aktuellvor 29.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 UWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 UWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8a UWG Anspruchsberechtigte bei einem Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2019/1150 (vom 27.11.2020)
... nach § 8 Absatz 1 sind bei einem Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments ... Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 57) abweichend von § 8 Absatz 3 die Verbände, Organisationen und öffentlichen Stellen, die die Voraussetzungen des ...
§ 8c UWG Verbot der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen; Haftung (vom 02.12.2020)
... Die Geltendmachung der Ansprüche aus § 8 Absatz 1 ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände ...
§ 10 UWG Gewinnabschöpfung (vom 13.10.2023)
... zu Lasten einer Vielzahl von Abnehmern einen Gewinn erzielt, kann von den gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten auf Herausgabe dieses Gewinns an den ...
§ 11 UWG Verjährung (vom 28.05.2022)
... Die Ansprüche aus den §§ 8 , 9 Absatz 1 und § 13 Absatz 3 verjähren in sechs Monaten und der Anspruch aus § 9 ...
§ 13 UWG Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung (vom 02.12.2020)
... Name oder Firma des Vertreters, 2. die Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung nach § 8 Absatz 3 , 3. ob und in welcher Höhe ein Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht wird und ... auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen nach Absatz 3 ist für Anspruchsberechtigte nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 ausgeschlossen bei 1. im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien ...
§ 13a UWG Vertragsstrafe (vom 02.12.2020)
... (2) Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe nach Absatz 1 ist für Anspruchsberechtigte nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 bei einer erstmaligen Abmahnung bei Verstößen nach § 13 Absatz 4 ausgeschlossen, ...
§ 14 UWG Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung (vom 28.05.2022)
... Geschäftsverkehr oder in Telemedien oder 2. Rechtsstreitigkeiten, die von den nach § 8 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten geltend gemacht werden, es ...
§ 15 UWG Einigungsstellen (vom 02.12.2020)
... zu besetzen. Als beisitzende Personen werden im Falle einer Anrufung durch eine nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs berechtigte qualifizierte Einrichtung Unternehmer ...
§ 15a UWG Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (vom 02.12.2020)
...  § 8 Absatz 3 Nummer 2 ist nicht anzuwenden auf Verfahren, die am 1. September 2021 bereits rechtshängig sind. ...
§ 20 UWG Bußgeldvorschriften (vom 13.10.2023)
... dokumentiert oder nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt, 3. entgegen § 8 Absatz 5 Satz 2 in Verbindung mit § 6a Absatz 1 Satz 3 des Unterlassungsklagengesetzes eine dort ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 204a BGB Hemmung der Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern durch Klagen von qualifizierten Verbraucherverbänden oder qualifizierten Einrichtungen (vom 13.10.2023)
... gegen den Unternehmer nach den §§ 1, 2 oder 2a des Unterlassungsklagengesetzes oder nach § 8 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb an den Antragsgegner, wenn a) der Antrag durch eine Stelle nach § 3 Absatz 1 Satz ...

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
neugefasst durch B. v. 21.09.1994 BGBl. I S. 2494, 1997 I S. 1061; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 229 EGBGB Weitere Überleitungsvorschriften (vom 01.01.2024)
... Zuwiderhandlungen eines Unternehmers nach § 2 des Unterlassungsklagengesetzes oder nach § 8 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb entstanden sind, die nach dem Ablauf des 12. Oktober 2023 begangen wurden. Für ...

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
§ 82 EEG 2023 Verbraucherschutz (vom 01.01.2017)
... §§ 8 bis 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die ...

EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz (EU-VSchDG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 7 EU-VSchDG Beauftragung Dritter (vom 13.10.2023)
... (EU) 2017/2394 eine in § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Unterlassungsklagengesetzes oder in § 8 Abs. 3 Nr. 2 bis 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb genannte Stelle (beauftragter Dritter) nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 beauftragen, ... 2 und 3 beauftragen, nach § 2a des Unterlassungsklagengesetzes, auch in Verbindung mit § 8 Abs. 5 Satz 2 zweiter Halbsatz des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb , auf das Abstellen dieser Verstöße hinzuwirken. Der beauftragte Dritte ...

Lebensmittelspezialitätengesetz (LSpG)
G. v. 29.10.1993 BGBl. I S. 1814; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030
§ 3 LSpG Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch (vom 19.11.2022)
... mit Satz 2 Buchstabe b und c der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 verstoßen, kann von den nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Geltendmachung von Ansprüchen Berechtigten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. ...

Markengesetz (MarkenG)
G. v. 25.10.1994 BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156, 1996 I S. 682; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 55 MarkenG Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren vor den ordentlichen Gerichten (vom 18.08.2021)
... einer geographischen Herkunftsangabe mit älterem Zeitrang (§ 13 Abs. 2 Nr. 5) die nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Geltendmachung von Ansprüchen Berechtigten. (3) Ist die Klage auf ...
§ 128 MarkenG Ansprüche wegen Verletzung (vom 01.09.2008)
... Verkehr Namen, Angaben oder Zeichen entgegen § 127 benutzt, kann von den nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Geltendmachung von Ansprüchen Berechtigten bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in ...
§ 135 MarkenG Ansprüche wegen Verletzung (vom 13.10.2023)
... erstmalig droht. Die Ansprüche nach Satz 1 stehen zu 1. den nach § 8 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Geltendmachung von Ansprüchen Berechtigten, 2. Vereinigungen im Sinne des ...

Rindfleischetikettierungsgesetz (RiFlEtikettG)
G. v. 26.02.1998 BGBl. I S. 380; zuletzt geändert durch Artikel 10 Abs. 7 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
§ 9 RiFlEtikettG Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch (vom 15.12.2010)
... auf Grund dieses Gesetzes erlassene Rechtsverordnungen verstoßen, kann von den nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Geltendmachung von Ansprüchen ...

Strafgesetzbuch (StGB)
neugefasst durch B. v. 13.11.1998 BGBl. I S. 3322; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 203
§ 301 StGB Strafantrag (vom 26.11.2015)
... des § 299 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 neben dem Verletzten auch die in § 8 Absatz 3 Nummer 2 und 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bezeichneten Verbände ...

Verbandsklageregisterverordnung (VKRegV)
V. v. 24.10.2018 BGBl. I S. 1804, 1845; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 1 VKRegV Register für Verbandsklagen (vom 13.10.2023)
... in Bezug auf Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a des Unterlassungsklagengesetzes oder § 8 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von qualifizierten Verbraucherverbänden und qualifizierten Einrichtungen anderer ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2949
Artikel 1 1. UWGÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen." 9. § 8 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „Wer dem ...

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3714
Artikel 6 UWGuaÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen." 2. Dem § 8 Absatz 4 werden die folgenden Sätze angefügt: „In diesen Fällen ...

Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367
Artikel 5 VSchDGEinfG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... § 8 Abs. 5 Satz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414), das ...

Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 19.11.2020 BGBl. I S. 2456
Artikel 2 TMGuaÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
...  § 8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 254), das zuletzt durch ... bei einem Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2019/1150 Anspruchsberechtigt nach § 8 Absatz 1 sind bei einem Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments ... Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 57) abweichend von § 8 Absatz 3 die Verbände, Organisationen und öffentlichen Stellen, die die Voraussetzungen des ...

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2025
Artikel 1 KorrBekG Änderung des Strafgesetzbuches
... des § 299 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 1 neben dem Verletzten auch die in § 8 Absatz 3 Nummer 2 und 4 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bezeichneten Verbände ...

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
G. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2568
Artikel 1 WettbRÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... 2020 (BGBl. I S. 2456) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 8 wird wie folgt geändert: a) Die Absätze 3 und 4 werden wie folgt gefasst: ... von Ansprüchen; Haftung (1) Die Geltendmachung der Ansprüche aus § 8 Absatz 1 ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände ... Name oder Firma des Vertreters, 2. die Voraussetzungen der Anspruchsberechtigung nach § 8 Absatz 3 , 3. ob und in welcher Höhe ein Aufwendungsersatzanspruch geltend gemacht wird und ... auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen nach Absatz 3 ist für Anspruchsberechtigte nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 ausgeschlossen bei 1. im elektronischen Geschäftsverkehr oder in Telemedien ... (2) Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe nach Absatz 1 ist für Anspruchsberechtigte nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 bei einer erstmaligen Abmahnung bei Verstößen nach § 13 Absatz 4 ausgeschlossen, ... oder in Telemedien oder 2. Rechtsstreitigkeiten, die von den nach § 8 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten geltend gemacht werden,  ... Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (1) § 8 Absatz 3 Nummer 2 ist nicht anzuwenden auf Verfahren, die am 1. September 2021 bereits rechtshängig sind. ...

Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3504
Artikel 1 GWGuaÄndG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... 6. § 11 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Ansprüche aus den §§ 8 , 9 Absatz 1 und § 13 Absatz 3 verjähren in sechs Monaten und der Anspruch aus § 9 ...

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
Artikel 8 VerbrKredRLUG Sonstige Folgeänderungen
... durch die Wörter „Effektiver Jahreszins" ersetzt. (6) § 8 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. Juli 2004 (BGBl. I S. 1414), das ...

Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3037
Artikel 1 UrhVergÄndG Änderung des Urheberrechtsgesetzes
... gemeinsamen Vergütungsregeln aufgestellt haben. (2) Auf das Verfahren sind § 8 Absatz 4 sowie § 12 Absatz 1, 2, 4 und 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ...

Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums
G. v. 07.07.2008 BGBl. I S. 1191, 2070
Artikel 4 GEigDuVeG Änderung des Markengesetzes
... Verkehr Namen, Angaben oder Zeichen entgegen § 127 benutzt, kann von den nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Geltendmachung von Ansprüchen ... 8 oder Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 verstoßen, kann von den nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Geltendmachung von Ansprüchen ...

Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 233
Artikel 4 VDSDG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
...  8 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März ...

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 2 VRUG Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
... in Bezug auf Ansprüche nach den §§ 1 bis 2a des Unterlassungsklagengesetzes oder § 8 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb von qualifizierten Verbraucherverbänden und qualifizierten Einrichtungen anderer ...
Artikel 8 VRUG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... gegen den Unternehmer nach den §§ 1, 2 oder 2a des Unterlassungsklagengesetzes oder nach § 8 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb an den Antragsgegner, wenn a) der Antrag durch eine Stelle nach § 3 Absatz 1 ...
Artikel 9 VRUG Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
... Zuwiderhandlungen eines Unternehmers nach § 2 des Unterlassungsklagengesetzes oder nach § 8 Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb entstanden sind, die nach dem Ablauf des 12. Oktober 2023 begangen wurden. Für ...
Artikel 13 VRUG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... „Absatz 1 Satz 2" durch die Angabe „Absatz 2" ersetzt. 2. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 14 VRUG Änderung des Markengesetzes
... Zuwiderhandlung erstmalig droht. Die Ansprüche nach Satz 1 stehen zu 1. den nach § 8 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb zur Geltendmachung von Ansprüchen Berechtigten, 2. Vereinigungen im Sinne des ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
§ 58 EEG Verbraucherschutz
... §§ 8 bis 14 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gelten für Verstöße gegen die ...

Unterlassungsklageverordnung (UKlaV)
V. v. 03.07.2002 BGBl. I S. 2565; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2355
§ 1 UKlaV Wettbewerbsverbände
... von § 13 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Unterlassungsklagengesetzes, auch in Verbindung mit § 8 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, sind: 1.  ...