Änderung § 22 UWG vom 04.08.2009

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§ 22 UWG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.08.2009 geltenden Fassung
§ 22 UWG n.F. (neue Fassung)
in der am 04.08.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2413
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 22 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 43-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), außer Kraft.



 
 



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