1Sofern in der technischen Werbeschrift für ein Produktmodell die spezifischen technischen Parameter des Produktmodells beschrieben werden, haben Lieferanten und Händler sicherzustellen, dass in derselben technischen Werbeschrift auch
- 1.
- Informationen über den Energieverbrauch zur Verfügung gestellt werden oder
- 2.
- hingewiesen wird
- a)
- auf die Energieeffizienzklasse des Produktmodells und
- b)
- auf das Spektrum der Effizienzklassen, das für dieses Produktmodell auf dem Etikett nach der einschlägigen der in Anlage 2 Abschnitt 1 genannten Delegierten Verordnungen angegeben werden muss.
2Bei Leuchten, die von der in
Anlage 2 Abschnitt 1 Absatz 1 Nummer 7 genannten Verordnung erfasst sind, haben Lieferanten und Händler lediglich sicherzustellen, dass in technischen Werbeschriften nach Satz 1 die Informationen, die das Etikett enthält, nach Maßgabe der vorgenannten Verordnung bereitgestellt werden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 8 EnVKV Ordnungswidrigkeiten (vom 04.03.2021) ... Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein dort genannter Hinweis gegeben wird, 16. entgegen § 6b Satz 1 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Information zur Verfügung gestellt oder ein dort ...
G. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1070
Artikel 2 EnVKNOG Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ... zur Verfügung." 8. Nach § 6 werden die folgenden §§ 6a und 6b eingefügt: „§ 6a Anforderungen an die Werbung Lieferanten ... Informationen über den Energieverbrauch oder den Preis angegeben werden. § 6b Anforderungen an technische Werbeschriften Lieferanten und Händler haben ... dass ein dort genannter Hinweis bei der Werbung gegeben wird, 9. entgegen § 6b nicht sicherstellt, dass in einer technischen Werbeschrift eine dort genannte Information zur ...
V. v. 19.02.2021 BGBl. I S. 310
V. v. 24.10.2014 BGBl. I S. 1650
Artikel 1 2. EnVKVÄndV Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ... den Fernabsatz und für die Fernvermarktung anzuwenden." 6. Dem § 6b wird folgender Satz angefügt: „Bei Leuchten, die von der in Anlage 2 ... nicht sicherstellt, dass ein dort genannter Hinweis gegeben wird, 17. entgegen § 6b Satz 1 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Information zur Verfügung gestellt oder ...