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Zitierungen von § 1 V zu § 180 Abs. 2 AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 V zu § 180 Abs. 2 AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in V zu § 180 Abs. 2 AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 V zu § 180 Abs. 2 AO Örtliche Zuständigkeit
... Für Feststellungen in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 2 ... im Sinne dieser Vorschrift. (2) Für Feststellungen in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist das Finanzamt zuständig, das nach § 19 oder § 20 der ... des Erklärungspflichtigen zuständig ist. (3) Feststellungen nach § 1 Abs. 2 hat das für die Feststellungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zuständige ... (3) Feststellungen nach § 1 Abs. 2 hat das für die Feststellungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zuständige Finanzamt zu treffen. (4) § 18 Abs. 2 der ...
§ 3 V zu § 180 Abs. 2 AO Erklärungspflicht (vom 01.01.2009)
... Aufforderung durch die Finanzbehörde abzugeben: 1. in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 die Personen, die im Feststellungszeitraum die Wirtschaftsgüter, Anlagen ... Einrichtungen betrieben, genutzt oder gehalten haben, 2. in den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 die Personen, die bei der Planung, Herstellung, Erhaltung, dem Erwerb, der ... handeln oder im Feststellungszeitraum gehandelt haben; dies gilt in den Fällen des § 1 Abs. 2 entsprechend. § 34 der Abgabenordnung bleibt unberührt.  ...
§ 11 V zu § 180 Abs. 2 AO Inkrafttreten, Anwendungsvorschriften (vom 23.07.2016)
... am 12. Dezember 2006 geltenden Fassung ausgeschlossen ist, weiterhin anzuwenden. § 1 Absatz 1 Satz 2 in der am 23. Juli 2016 geltenden Fassung ist erstmals auf ... für Feststellungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2016 geendet haben, ist § 1 Absatz 1 Satz 2 in der am 22. Juli 2016 geltenden Fassung weiterhin ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1722, 2017 I 2092, 2018 I 557
Artikel 4 3. StRVÄndV Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung
... (BGBl. I S. 2850) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Satz 1 Nummer 2 gilt entsprechend bei ... 3. Dem § 11 wird folgender Satz angefügt: „§ 1 Absatz 1 Satz 2 in der am 23. Juli 2016 geltenden Fassung ist erstmals auf ... für Feststellungszeiträume, die vor dem 1. Januar 2016 geendet haben, ist § 1 Absatz 1 Satz 2 in der am 22. Juli 2016 geltenden Fassung weiterhin ...