Zitierungen von § 9 V zu § 180 Abs. 2 AO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 V zu § 180 Abs. 2 AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in V zu § 180 Abs. 2 AO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1722, 2017 I 2092, 2018 I 557
Artikel 4 3. StRVÄndV Änderung der Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung
... wenn die Feststellung für die Besteuerung von Bedeutung ist." 2. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Feststellungsgegenstand bei Einsatz von ... von Bedeutung ist." 2. § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Feststellungsgegenstand bei Einsatz von Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall zu ...


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