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§ 8 - Anti-D-Hilfegesetz (AntiDHG)

§ 8 Anpassung



(1) Die Hilfen nach § 3 Abs. 2 und § 4 ändern sich entsprechend dem Vomhundertsatz und jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden. Dabei sind die sich ergebenden Beträge bis 0,49 Euro nach unten, ab 0,50 Euro nach oben auf volle Euro zu runden. Die Änderungsbeträge werden durch das Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

(2) Abweichend von Absatz 1 werden die Hilfen nach § 3 Abs. 2 und § 4 zum 1. Juli 2000 entsprechend dem Vomhundertsatz angepasst, um den sich die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung verändern.





 

Frühere Fassungen von § 8 AntiDHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 21.12.2007Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 80 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 8 AntiDHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 AntiDHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AntiDHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7a AntiDHG Bestandsschutz (vom 01.01.2020)
... ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. (3) Anpassungen nach § 8 bleiben von den Absätzen 1 und 2 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
G. v. 14.12.2019 BGBl. I S. 2768
Artikel 2d ATA-OTA-GEG Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes
... ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde. (3) Anpassungen nach § 8 bleiben von den Absätzen 1 und 2 unberührt." 3. In § 10 Absatz 3 ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2904
Artikel 3 BVGuSozEntsRÄndG Änderung des Anti-D-Hilfegesetzes
... Deutsche Mark" durch die Angabe „544 Euro" ersetzt. 3. In § 8 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „Deutsche Mark" jeweils durch das Wort ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 80 9. ZustAnpV Anti-D-Hilfegesetz
... durch die Wörter „Arbeit und Soziales" ersetzt. 2. In § 8 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter „und Soziale Sicherung" gestrichen.  ...