Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2005 aufgehoben
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§ 2 - Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlußprüfung in Ausbildungsberufen (IserlohnV k.a.Abk.)

V. v. 10.07.1992 BGBl. I S. 1240; aufgehoben durch § 3 V. v. 14.07.2006 BGBl. I 1694
Geltung ab 18.07.1992; FNA: 806-21-11-9 Berufliche Bildung
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§ 2 Fortgeltung von Gleichstellungen



Die Gleichstellungen für die bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung erteilten Zeugnisse gelten fort. Dies gilt auch für Zeugnisse, die bis zum Inkrafttreten jeder Änderung der Aufstellung in § 1 erteilt worden sind, und für Zeugnisse, die vom 1. August 1998 bis zum 9. November 2004 erteilt worden sind.