Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.04.2024 aufgehoben

§ 3 - Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVGOWiZustV k.a.Abk.)

V. v. 16.05.1969 BGBl. I S. 441; aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 8 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 30.05.1969; FNA: 925-4 Pflichtversicherung im Straßenverkehr
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§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.



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