Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.04.2024 aufgehoben

Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVGOWiZustV k.a.Abk.)

V. v. 16.05.1969 BGBl. I S. 441; aufgehoben durch Artikel 7 Abs. 8 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 30.05.1969; FNA: 925-4 Pflichtversicherung im Straßenverkehr
|
Eingangsformel
§ 1
§ 2
§ 3

Eingangsformel



Auf Grund des § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzblatt I S. 481) wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 1



Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 11 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (Bundesgesetzbl. I S. 213), zuletzt geändert durch das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (Bundesgesetzbl. I S. 503), wird dem Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen übertragen, soweit es zuständige Genehmigungsbehörde für die Tarife, für die Ermittlung und Verteilung technischer Überschüsse sowie für die Provisionen in der Kraftfahrtversicherung ist.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 2



Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 111 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten auch im Land Berlin.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 3



Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed