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Zitierungen von § 11 BRüG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BRüG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BRüG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 BRüG
... Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände (§ 11 Nr. 1) oder nach den Vorschriften dieses Gesetzes Rückerstattungsberechtigten oder deren ...
§ 2a BRüG
... Ein in § 1 genannter Rechtsträger ist im Sinne der in § 11 Nr. 1 Buchstabe a genannten Rechtsvorschriften in bezug auf einen feststellbaren ... durchführen zu können. (5) Sind im Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 Buchstaben b und c genannten Rechtsvorschriften feststellbare Vermögensgegenstände ... genannten Rechtsträger entzogen worden und nachweislich in den Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 Buchstaben b und c genannten Rechtsvorschriften gelangt ...
§ 4 BRüG
... Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände (§ 11 Nr. 1) gegebene Schadensersatzpflicht im Verhältnis zu dem Dritten nur diesen ... Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände (§ 11 Nr. 1) bleiben ...
§ 5 BRüG
... gelangt sind, feststeht, so gelten die Gegenstände als in den Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 Buchstabe d genannten Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer ... der in § 1 genannten Rechtsträger außerhalb des Geltungsbereichs der in § 11 Nr. 1 genannten Rechtsvorschriften und des Saarlandes entzogen worden und nach der Entziehung ... gelangt sind, feststeht, so gelten die Gegenstände als in den Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 Buchstabe d genannten Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer ...
§ 5a BRüG
... Berlin entzogen worden, so gilt die Entziehung als innerhalb des Geltungsbereichs der in § 11 Nr. 1 Buchstabe d genannten Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer ...
§ 7a BRüG (vom 17.08.2015)
... Erbschein für den Rückerstattungsanspruch zu erteilen. Soweit nach einer der in § 11 Nr. 1 Buchstaben a, b und d genannten Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer ...
§ 12 BRüG
... Sind im Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 Buchstabe c genannten Verordnung Nr. 120 Vermögensgegenstände, die im Zeitpunkt ...
§ 13 BRüG
... Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände (§ 11 Nr. 1) oder nach § 12 gegeben ist oder 2. das Umzugsgut am ...
§ 27 BRüG
... Im Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 Buchstaben a, b und d genannten Rechtsvorschriften sind Ansprüche nach § 13 von ... Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände (§ 11 Nr. 1 Buchstaben a, b und d) ...
§ 28 BRüG
... Im Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 Buchstabe c genannten Rechtsvorschriften sind Ansprüche nach §§ 12, 13 von ... Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände (§ 11 Nr. 1 Buchstabe c) Anwendung. Ein Anwaltszwang besteht nicht. (5) Einer Klageerhebung ... Behörde dem Vorsitzenden der Restitutionskammer gemäß den in § 11 Nr. 1 Buchstabe c genannten Rechtsvorschriften zur Bestätigung vorgelegt ...
§ 29 BRüG
... Im Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 Buchstaben a, b und d genannten Rechtsvorschriften kann ein rückerstattungsrechtlicher ...
§ 30 BRüG
... Ist im Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 Buchstaben a, b und d genannten Rechtsvorschriften ein seiner Rechtsnatur nach ... Klagefrist des § 28 Abs. 2 als gewahrt. (2) Ist im Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 Buchstabe c genannten Rechtsvorschriften ein seiner Rechtsnatur nach ...
§ 30b BRüG
... ein rückerstattungsrechtlicher Anspruch (§§ 1, 3) rechtswirksam nach den in § 11 Nr. 1 Buchstaben a, b und d genannten Rechtsvorschriften oder nach den §§ 27, 29 und 30 ...
§ 42 BRüG
... nach § 39 Abs. 1 Nr. 13 enthält. (3) Im Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 Buchstaben a, b und d genannten Rechtsvorschriften ist der Antrag an die ... des zuständigen Landgerichts zu richten. Im Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 Buchstabe c genannten Rechtsvorschriften ist die Klage bei der Restitutionskammer des ... Rechtsvorschriften zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände (§ 11 Nr. 1) Anwendung. Ein Anwaltszwang besteht ...
§ 46 BRüG
... 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. (2) Soweit in den §§ 11 , 20 und 21 auf die Vorschriften über die Neuordnung des Geldwesens Bezug genommen ist, treten ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Überleitung der Zuständigkeit der Obersten Rückerstattungsgerichte auf den Bundesgerichtshof
Artikel 9 G. v. 17.12.1990 BGBl. I S. 2847, 2862; zuletzt geändert durch Artikel 65 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 866
§ 1 ZustÜblGBGH
... den Vorschriften zur Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände (§ 11 Nr. 1 des Bundesrückerstattungsgesetzes) findet im Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 ... (§ 11 Nr. 1 des Bundesrückerstattungsgesetzes) findet im Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 Buchstabe a, b und d des Bundesrückerstattungsgesetzes genannten Rechtsvorschriften ... Beschlüsse der Oberlandesgerichte die weitere Beschwerde, im Geltungsbereich der in § 11 Nr. 1 Buchstabe c des Bundesrückerstattungsgesetzes und in § 11 Nr. 1 Buchstabe e des ...