Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 2.
- Ausführen von Hygienemaßnahmen,
- 3.
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,
- 4.
- Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen,
- 5.
- Annehmen, Verarbeiten und Behandeln von Trauben, Maische und Most,
- 6.
- Bereiten und Einlagern der Süßreserve,
- 7.
- Überwachen der Maische- und Mostvergärung,
- 8.
- Behandeln und Ausbauen von Jungwein und Wein,
- 9.
- Vorbereiten und Abfüllen des Weines,
- 10.
- Lagern von Flaschenwein, Behandlungs- und Betriebsstoffen,
- 11.
- Vorstellen und Bewerten von Wein.