Änderung § 34 Verkehrssicherstellungsgesetz vom 01.10.2006

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 37 1. BMVBuSBBG am 1. Oktober 2006 und Änderungshistorie des VerkSiG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 34 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2006 geltenden Fassung
§ 34 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 37 G v. 19.09.2006 BGBl. I 2146
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 34 Stadtstaaten-Klausel


(Text alte Fassung)

Die Senate der Länder Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften über die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen.

(Text neue Fassung)

Die Senate der Länder Berlin, Bremen und Hamburg werden ermächtigt, die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften über die Zuständigkeit von Behörden dem besonderen Verwaltungsaufbau ihrer Länder anzupassen.

 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed