§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union hinsichtlich der Verwendung von Kasein und Kaseinat bei der Herstellung von Käse und Erzeugnissen aus Käse.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 2 KaseinVV Zuständigkeit ... für die Durchführung dieser Verordnung und der in § 1 genannten Rechtsakte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ...
§ 3 KaseinVV Genehmigung (vom 23.12.2010) ... Antrag auf eine nach den in § 1 genannten Rechtsakten erforderliche Genehmigung für eine Verwendung von Kasein und Kaseinat ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132
Artikel 8 MilchRÄndV Änderung der Kasein-Verwendungsverordnung ... (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden a) die Wörter „Rechtsakte des Rates und der Kommission der ... „§ 3 Genehmigung Der Antrag auf eine nach den in § 1 genannten Rechtsakten erforderliche Genehmigung für eine Verwendung von Kasein und Kaseinat ...
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