Der Antrag auf eine nach den in §
1 genannten Rechtsakten erforderliche Genehmigung für eine Verwendung von Kasein und Kaseinat bei der Herstellung von Erzeugnissen im Sinne des Codes 0406 der Kombinierten Nomenklatur des harmonisierten Systems der Europäischen Gemeinschaft ist bei der Bundesanstalt nach dem von ihr im Bundesanzeiger bekannt gemachten Muster zu stellen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen im Milchbereich sowie zur Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2132