§ 1 Grenze des Freihafens
Die Grenze des Freihafens Bremerhaven wird geändert. Ihr neuer Verlauf ergibt sich aus der Anlage.
interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven
V. v. 05.10.2011 BGBl. I S. 2059
Artikel 1 3. FrHfBremhGrVÄndV ... worden ist, wird die Anlage 1 wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 ) Die Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der Kajenecke 3 Meter westlich der ...
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven
V. v. 22.03.2007 BGBl. I S. 531
Artikel 1 FrHfBremhGrVÄndV ... (BGBl. I S. 2485), wird die Anlage 1 wie folgt gefasst: „Anlage 1 (zu § 1 ) Die Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der Kaje an der Nordwestecke des ...
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven
V. v. 28.04.2014 BGBl. I S. 442
Artikel 1 4. FrHfBremhGrVÄndV ... worden ist, wird die Anlage 1 wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1 ) Die Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der Kajenstation 690 der Kaje ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grenze des Freihafens Bremerhaven
V. v. 19.11.2008 BGBl. I S. 2221
Artikel 1 2. FrHfBremhGrVÄndV ... 2007 (BGBl. I S. 531), wird die Anlage 1 wie folgt gefasst: Anlage 1 (zu § 1 ) Die Grenze des Freihafens Bremerhaven beginnt an der Kaje an der Nordwestecke des ...
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