Zitierungen von § 5 Kostenverordnung für die Registrierung homöopathischer Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BVLHomAMKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVLHomAMKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 BVLHomAMKostV (vom 15.08.2013)
... Für die Erhebung von Auslagen gilt § 23 Absatz 6 des Bundesgebührengesetzes; § 5 Absatz 1 dieser Verordnung findet entsprechende Anwendung. (2) Auslagen für die ...


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