Änderung Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin vom 08.12.2017

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Kraftwerker/Geprüfte Kraftwerkerin, alle Änderungen durch Artikel 6 5. FortbVÄnduAufhV am 8. Dezember 2017 und Änderungshistorie der KraftwPrV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 1 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.12.2017 geltenden Fassung
Anlage 1 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.12.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 6 V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 1 (zu § 7 Abs. 4)


(Text neue Fassung)

Anlage 1 (aufgehoben)


vorherige Änderung

siehe BGBl. I 2001 S. 332

Anm. d. Red.:
In der Anlage 1 werden nach der Angabe '19. Februar 2001 (BGBl. I S. 328)' die Wörter ', die durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. April 2013 (BGBl. I S. 942) geändert worden ist,' eingefügt.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed