Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 03.07.2009 aufgehoben
§ 6 Bescheinigungen, Beglaubigungen, Auskünfte
Für Bescheinigungen und Beglaubigungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sowie für nicht einfache schriftliche Auskünfte wird eine Gebühr von 60 Euro erhoben.
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