Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 3 - Versatzverordnung (VersatzV)

Artikel 1 V. v. 24.07.2002 BGBl. I S. 2833; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 25 G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 212
Geltung ab 30.10.2002; FNA: 2129-27-2-18 Umweltschutz
| |

Anlage 3 (zu § 4 Abs. 4) Probenahme und Analytik


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

1 Allgemeine Grundsätze

 
Die Anleitung gibt Vorgaben, wie bei der Probenahme, der Probenbehandlung, der Analytik und der Beurteilung der Analysenergebnisse im Einzelnen verfahren werden soll. Dabei sind zwei verschiedene Ebenen zu unterscheiden:

-
Probenahme des zu verwertenden Abfalls am Entstehungsort (z. B. Industrie-, Aufbereitungsanlage),

-
Probenahme im Zusammenhang mit der Kontrolle des angelieferten Abfalls am Ort der Verwertung.

Bei den durchzuführenden Untersuchungen sind die einschlägigen DIN-Normen sowie die im Folgenden festgelegten Anforderungen an die Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik zu beachten.

Die standardisierten Analyseverfahren erlauben nicht immer abschließende Aussagen zu den Reaktionen der Abfälle, wenn die am Verwertungsort vorherrschenden hydrochemischen und hydrogeologischen Verhältnisse über lange Zeiträume betrachtet werden. Daher können im Einzelfall zur Bewertung der Umweltverträglichkeit weitergehende Untersuchungen erforderlich sein.

1.1
Probenahme

Die Probenahme ist so durchzuführen, dass der zu beurteilende Abfall repräsentativ erfasst wird. Die verschiedenen Untersuchungsebenen erfordern allerdings ein differenziertes Vorgehen bei der Probenahme. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der zu entnehmenden Proben und die Wahl des geeigneten Probenahmeverfahrens.

Für die Durchführung der Probenvorbereitung ist zunächst von einer mindestens erforderlichen Menge von 1 kg auszugehen. In Abhängigkeit von der Materialkonsistenz können aber auch größere Mengen erforderlich werden.

1.1.1
Probenahmegeräte

Bei der Auswahl des Probenahmeverfahrens und des Probenahmegerätes ist darauf zu achten, dass die zu entnehmende Probe nicht durch Materialien der Geräte mit später zu untersuchenden Substanzen kontaminiert wird. Ebenso sollte das Material des Entnahmegerätes gegenüber den im zu untersuchenden Material befindlichen Substanzen und Stoffen inert sein.

1.1.2
Probenahmeprotokoll

Verfahrensweisen und Ergebnisse der Probenahme sind in geeigneter Weise zu dokumentieren. Dazu ist ein Probenahmeprotokoll anzufertigen, das mindestens die in Anhang 1 vorgegebenen Angaben enthält. Erforderlichenfalls sind diese Angaben je nach dem jeweiligen Einzelfall zu ergänzen.

1.2
Probenbehandlung

1.2.1
Konservierung, Transport und Lagerung

Die Aufbewahrung von Proben vor Ort, während des Transports und im Labor ist Teilschritt der Untersuchung und daher bis ins Detail zu planen, mit großer Sorgfalt durchzuführen und zu dokumentieren.

Für Transport und Lagerung sind geeignete, dicht schließende Gefäße erforderlich. Sie sind vor dem Einsatz sorgfältig zu reinigen. Die Gefäße müssen so beschaffen sein, dass eine Beeinflussung der Probe durch Bestandteile des Gefäßmaterials ausgeschlossen ist. Soll sich die Analyse lediglich auf anorganische Inhaltsstoffe erstrecken, so können auch Gefäße aus Kunststoff verwendet werden.

Für die Bestimmung leichtflüchtiger Komponenten sind die Einzelproben vor Ort bereits entsprechend der jeweiligen Analysenmethode zu behandeln.

Die Veränderung lichtempfindlicher Parameter ist durch Aufbewahrung in dunklen Gefäßen zu minimieren. Das Probenmaterial ist sofort nach der Entnahme in die dafür vorgesehenen Gefäße zu überführen. Beim Transport ins Labor sind die Proben zu kühlen und im Dunklen aufzubewahren.

Die Proben sind im Labor umgehend zur Analyse vorzubereiten, da viele Inhaltsstoffe Umwandlungsprozessen unterworfen sind. Sofern eine sofortige Untersuchung nicht möglich ist, ist in Abhängigkeit von den zu untersuchenden Stoffen eine geeignete Aufbewahrungsform für die aufbereitete Probe zu wählen.

1.2.2
Gewinnung der Analysenprobe und Probenvorbereitung

Zur Probenvorbereitung gehören die Vorgänge des Mischens, Trocknens, Siebens und Zerkleinerns der Proben. Wie bei der Lagerung der Proben ist auch hier darauf zu achten, dass diese nicht durch äußere Einflüsse in ihrer chemischen Beschaffenheit verändert werden.

Verfahren der Probenvorbereitung in Abhängigkeit von der Beschaffenheit (Korngröße) des zu untersuchenden Materials sind in der LAGA-Richtlinie PN 2/78 zusammengestellt. Spezielle Anforderungen an die Aufbereitung der Proben enthalten auch die folgenden Ausführungen.

Für die als Versatzmaterial vorgesehenen Abfälle gilt grundsätzlich, dass das Material in der Kornverteilung zu untersuchen ist, in der es verwertet werden soll.

1.2.3
Bestimmung der Gesamtgehalte

Aufbereitung der Probe durch Teilung, Brechen und Mahlen, um von 5 bis 50 kg 50 g homogenes Material zu erhalten.

1.2.3.1
Arsen und Metalle

Nach DIN 38414, Teil 7 (Ausgabe Januar 1983) ist zunächst ein Teil der zu untersuchenden Probe (siehe 1.2.2) zu trocknen und analysenfein zu mahlen (mindestens 50 g Trockenmasse < 0,2 mm).

Die Bestimmung des säurelöslichen Anteils an Arsen und Metallen erfolgt in Lösung nach Durchführung eines Königswasseraufschlusses gemäß DIN 38414, Teil 7.

1.2.3.2
Organische Inhaltsstoffe

Die Bestimmung der organischen Stoffe erfolgt in der Regel aus der Originalprobe. Die weitere Behandlung der Proben richtet sich nach den Vorschriften in den Anhängen 2 und 3 für die einzelnen Stoffe und Beschaffenheitsmerkmale.

1.2.4
Bestimmung des eluierbaren Anteils

Die Herstellung des Eluats erfolgt nach DIN 38414, Teil 4 (Ausgabe Oktober 1984) oder dem Trogverfahren nach LAGA Richtlinie EW 98 T (Stand Dezember 2001) mit den folgenden Abweichungen:

Bei den Untersuchungen zur Auslaugbarkeit der zu prüfenden Inhaltsstoffe ist in der Regel das Material in dem Zustand zu eluieren, in dem es verwertet werden soll. Eine Zerkleinerung darf im Einzelfall nur insoweit vorgenommen werden, wie es für die Durchführung der Untersuchungen unbedingt notwendig ist. Der Wassergehalt und die Korngrößenverteilung der zur Auslaugung vorgesehenen Probe sind an einer Parallelprobe nach Trocknung bei 105 °C entsprechend DIN 38414, Teil 2 (Ausgabe November 1985) zu ermitteln.

In Abhängigkeit vom Größtkorn der zu untersuchenden Originalprobe ist die Probenmenge für die Elution wie folgt zu wählen:

Größtkornanteil(mehr als 5%)erforderliche
Probenahmemenge
> 0 mm< 2 mmrd. 100 g
> 2 mm≤ 11,2 mmrd. 200 g
> 11,2 mm≤ 22,4 mmrd. 1.000 g
> 22,4 mm rd. 2.500 g


 
Das Verhältnis Wasser/Feststoff beträgt in jedem Fall 10:1. Die Elution mehrerer Teilproben ist zulässig; vor der Weiterbearbeitung sind dann die Teileluate zu vereinigen. Zur Elution ist das Wasser/Feststoff-Gemisch 24 Stunden zu schütteln. Dabei muss sichergestellt sein, dass die gesamte Probenmenge ständig bewegt wird und Kornverfeinerungen möglichst vermieden werden (empfohlen wird eine Schüttel-Frequenz zwischen 10 und 100 Schwingungen pro Minute).

Andere Elutionsverfahren, wie das Perkolationsverfahren oder Lysimeterversuche, sind im Rahmen der Untersuchungen nicht erforderlich.

Zur Eluatgewinnung und -weiterbehandlung sind grundsätzlich Geräte aus Glas zu verwenden. Als Elutionsflüssigkeit ist demineralisiertes Wasser zu verwenden.

Im Einzelfall kann auch eine zusätzliche Elution im sauren oder basischen Bereich in Abhängigkeit von den am Verwertungsort vorherrschenden hydrochemischen Verhältnissen erforderlich sein. In jedem Fall ist eine Elution mit dem am Verwertungsort vorkommenden Grubenwasser durchzuführen, da hiervon abhängig ist, wie groß der Anteil des Feststoffes ist, der möglicherweise in Lösung geht. Das Grubenwasser kann durch eine synthetisch hergestellte Flüssigkeit, die in ihrer chemischen Zusammensetzung dem vorkommenden Grubenwasser entspricht, ersetzt werden.

Die Trennung von Feststoff und Eluat muss unmittelbar nach Beendigung der Elution erfolgen. Sollen organisch-chemische Parameter bestimmt werden, ist diese Trennung nicht durch Filtration, sondern durch Zentrifugieren zu bewerkstelligen.

Kann die weitere Bearbeitung und Analyse des Eluats nicht unmittelbar im Anschluss an die Elution erfolgen, ist eine Lagerung des Eluats möglich, sofern die in den DIN-Verfahren zur Bestimmung der einzelnen Inhaltsstoffe genannten Konservierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

1.3
Analyseverfahren

Die anzuwendenden Verfahren sind in den Anhängen 2 und 3 aufgeführt.



Anhang 1 Protokoll für die Entnahme einer Feststoffprobe

(siehe BGBl. I 2002 S. 2839 - 2840)



Anhang 2 Untersuchungsmethoden - Feststoffe

UntersuchungsparameterVerfahrenshinweiseNormAusgabe der Norm
pH-WertBodenbeschaffenheitDIN ISO 10390Mai 1997
TrockenrückstandBodenbeschaffenheit Bestimmung des Trockenrückstands und des Wassergehaltes auf Grundlage der Masse, gravimetrisches VerfahrenDIN ISO 11465Dezember 1996
Cyanid, gesamtBodenbeschaffenheitE DIN ISO 11262Juni 1995
ArsenHydrid-AASDIN EN ISO 11969November 1996
Cadmium
Chrom
Kupfer
Nickel
Blei
Zink
Atomabsorptionsspektrometrie (AAS)
- für alle Metalle
Atomemissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-AES)
- für alle Metalle
DIN ISO 11047
DIN EN ISO 11885
Juni 1995
April 1998
QuecksilberWasseranalytik
AAS-Kaltdampftechnik
DIN EN 1483
DIN EN ISO 12338
August 1997
Oktober 1998
Mineralöl-
kohlenwasser-
stoffe
n-Alkane (C10 bis C39), Isoalkane, Cycloalkane und aromatische Kohlenwasserstoffe (Gaschromatographie)DIN EN 14039Entwurf Dezember 2000
Leichtflüchtige
Halogenkohlen-
wasserstoffe
(LHKW)
Summe der halogenierten C1- und C2-Kohlenwasserstoffe
Gaschromatographie mit Elektroneneinfangdetektion (GC-ECD)
DIN EN ISO 10301August 1997
Benzol und
Derivate (BTEX)
BTEX-leichtflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol, Xylole, Ethylbenzol, Styrol, Cumol)DIN 38407,
Teil 9
Mai 1991
Polycyclische
aromatische
Kohlenwasser-
stoffe (PAK)
Bodenbeschaffenheit
Hochleistungsflüssigkeitschromatographie-(HPLC)
Verfahren HPLC oder Gaschromatographie mit Massenspektrometer (GC-MS)
DIN ISO 13877

Merkblatt Nr. 1 des LUA-NRW
Januar 2000

1994
Polychlorierte
Biphenyle (PCB)
Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung
- Schlamm und Sedimente (Gruppe S)
DIN 38414,
Teil 20
Januar 1996
TOCBestimmung von organischem Kohlenstoff und Gesamtkohlenstoff nach
trockener Verbrennung (Elementaranalyse). Die sich auf den Boden
beziehende Norm ist auch für mineralische Abfälle anwendbar.
DIN ISO 10694August 1996
Glühverlust DIN 38414,
Teil 3
November 1985


ISO-Normen, EN-Normen und DIN-Normen, auf die in diesem Anhang verwiesen wird, sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.



Anhang 3 Untersuchungsmethoden - Eluate

Untersuchungs-
parameter
VerfahrenshinweiseNormAusgabe der Norm
pH-WertDeutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung
- Physikalische und physikalisch-chemische Kenngrößen (Gruppe C)
Bestimmung des pH-Wertes (C5)
DIN 38404, Teil 5Januar 1984
Elektrische LeitfähigkeitDeutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung
Wasserbeschaffenheit
- Bestimmung der elektrischen Leitfähigkeit
DIN EN 27888November 1993
Gesamt-
trockenrückstand
Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung
Summarische Wirkungs- und Stoffkenngrößen (Gruppe H)
- Bestimmung des Gesamttrockenrückstandes, des Filtertrockenrückstandes
und des Glührückstandes (H1)
DIN 38409, Teil 1Januar 1987
Cyanid, gesamtDeutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung
Anionen (Gruppe D)
- Bestimmung der Cyanide (D13)
DIN 38405,
Teil 13

E DIN ISO 11262

E DIN ISO 14403
Februar 1981


Juni 1995

Mai 1998
Cyanid, leicht freisetzbarSpektralphotometrieDIN 38405,
Teil 13
DIN 38405,
Teil 14
Februar 1981

Dezember 1988
ArsenWasserbeschaffenheit
- Bestimmung von Arsen mit AAS-Hydridverfahren
DIN EN ISO 11969November 1996
Blei
Cadmium
Chrom, gesamt
Chromat (Cr VI)
Kupfer
Nickel
Zink
Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser-, Abwasser- und Schlammuntersuchung
Kationen (Gruppe D)
- Bestimmung mittels AAS
- Bestimmung mittels ICP-AES
DIN 34806, Teil 6
DIN EN ISO 5961
DIN EN 1233
DIN EN ISO 10304-3
DIN 38406, Teil 7
DIN 38406, Teil 11
DIN 38406, Teil 8

für alle Elemente:
DIN EN ISO 11047
DIN EN ISO 11885
Juli 1998
Mai 1995
August 1996
November 1997
September 1991
September 1991
Oktober 1980


Juni 1995
April 1998
QuecksilberWasserbeschaffenheit AAS-KaltdampftechnikDIN EN 1483August 1997
BTEXGC-FIDDIN 38407, Teil 9Mai 1991
PCB, gesamtGC-ECD

GC-ECD oder (GC-MS)
DIN EN ISO 6468
DIN 51527, Teil 1
DIN 38407, Teil 3
Februar 1997
Mai 1987
Juli 1998
PAK, gesamt DIN 38407, Teil 8Oktober 1995
NaphthalinGC-FID oder GC-MSDIN 38407, Teil 9Mai 1991
Mineralölkohlen-
wasserstoffe
Extraktion mit Petroläther, GC-FIDISO/TR 11046Juni 1994


ISO-Normen, EN-Normen und DIN-Normen, auf die in diesem Anhang verwiesen wird, sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln, erschienen und beim Deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.



 

Zitierungen von Anlage 3 VersatzV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 VersatzV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersatzV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 VersatzV Stoffliche Anforderungen an die Abfälle
... ist durch die zuständige Behörde zu überwachen. Dabei sind die in Anlage 3 aufgeführten Vorschriften über die Probenahme und Analytik zu beachten. Die ...