Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 5 - Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (BauWiAusbV k.a.Abk.)

V. v. 02.06.1999 BGBl. I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.02.2009 BGBl. I S. 399
Geltung ab 01.08.1999; FNA: 806-21-1-236 Berufliche Bildung
|

§ 5 Ausbildungsberufsbild



Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,

6.
Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,

7.
Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen,

8.
Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen,

9.
Durchführen von Messungen,

10.
Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen,

11.
Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,

12.
Herstellen von Baukörpern aus Steinen,

13.
Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz,

14.
Herstellen von Putzen,

15.
Herstellen von Estrichen,

16.
Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten,

17.
Herstellen von Bauteilen im Trockenbau,

18.
Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung,

19.
Herstellen von Verkehrswegen,

20.
Verlegen und Anschließen von Ver- und Entsorgungsleitungen,

21.
Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.



 

Zitierungen von § 5 Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BauWiAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauWiAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 BauWiAusbV Ausbildungsrahmenplan
... in § 5 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen unter Berücksichtigung der Schwerpunkte ...
Anlage 1 BauWiAusbV (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Hochbaufacharbeiter/zur Hochbaufacharbeiterin
... Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbe- sondere Abschluss, Dauer und ... und Organisa- tion des Ausbildungs- betriebes (§ 5 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... zur Brandbe- kämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 5 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbetas- tungen im beruflichen ... Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan (§ 5 Nr. 5) a) Ziel des Arbeitsauftrages erkennen b) Arbeitsschritte, ... 6 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 5 Nr. 6) Arbeitsplatz auf der Baustelle: a) Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und ... Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen (§ 5 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile, Ein- und Anbauteile durch ... und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen (§ 5 Nr. 8) a) Zeichnungen und Skizzen lesen und anwenden b) Ausführungsskizzen ... ermitteln 9 Durchführen von Messungen (§ 5 Nr. 9) a) Messungen mit Bandmaß und Gliedermaßstab durchführen  ... von Holz und Herstellen von Holzverbindungen (§ 5 Nr. 10) a) Holz nach dem Verwendungszweck unter- scheiden b) Holz für ... von Bauteilen aus Beton und Stahl- beton (§ 5 Nr. 11) Schalungen: a) Brettschalungen für rechteckige Fundamente,  ... 12 Herstellen von Bau- körpern aus Steinen (§ 5 Nr. 12) a) Mörtel nach vorgegebenen Mischungsverhält- nissen herstellen ... für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz (§ 5 Nr. 13) a) Dämmstoffe nach dem Verwendungszweck unterscheiden und vorbereiten ... einbauen 18 14 Herstellen von Putzen (§ 5 Nr. 14) a) Untergrund beurteilen b) Einbauteile einsetzen und Putzprofile ansetzen, ... gerades Stuckprofil ziehen 15 Herstellen von Estrichen (§ 5 Nr. 15) a) Untergrund beurteilen, säubern und ausglei- chen b) Trenn- ... 16 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten (§ 5 Nr. 16) a) Untergrund beurteilen, säubern und ausglei- chen b) Fliesen ... 17 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau (§ 5 Nr. 17) a) Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit ... von Bau- gruben und Gräben, Verbauen und Wasser- haltung (§ 5 Nr. 18) a) Oberboden abtragen, transportieren und lagern b) Baugruben und ... und Anschließen von Ver- und Entsor- gungsleitungen (§ 5 Nr. 20) a) Rohrleitungsdurchführungen in Fundamenten, Decken und Wänden ... Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ab- laufplan (§ 5 Nr. 5) Auftragsübernahme, Leistungserfassung: a) Arbeitsauftrag hinsichtlich ... 2 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 5 Nr. 6) Einrichten: a) Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen  ... Lagern und Aus- wählen von Bau- und Bauhilfsstoffen (§ 5 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen b) Bedarf an ... und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen (§ 5 Nr. 8) a) Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gege- benheiten auf der ... anfertigen 5 Durchführen von Messungen (§ 5 Nr. 9) Bauwerke und Bauteile mit unterschiedlichen Meß- instrumenten ... 6 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (§ 5 Nr. 11) Schalungen: a) Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen  ... von Baukörpern aus Steinen (§ 5 Nr. 12) a) Mörtelgruppe auswählen b) Bindemittel und Zuschlag für ... für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brand- schutz (§ 5 Nr. 13) a) Voraussetzungen zum Dämmen prüfen b) Dämmstoffe ... 10 9 Herstellen von Putzen (§ 5 Nr. 14) a) Putzgrund vorbereiten b) Putzarmierungen einlegen, Putzträger ... her- stellen 10 Herstellen von Estrichen (§ 5 Nr. 15) a) Estrichmörtel herstellen b) Gefälle- und Ausgleichestrich ... einbauen 11 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau (§ 5 Nr. 17) a) Unterkonstruktionen für Einfachständerwände her- stellen ... Maß- nahmen und Berichtswesen (§ 5 Nr. 21) a) ausgeführte Arbeiten auf fehlerhafte Ausführung prüfen ... Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan (§ 5 Nr. 5) Auftragsübernahme, Leistungserfassung: a) Arbeitsauftrag hinsichtlich ... 2 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 5 Nr. 6) Einrichten: a) Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrich- tungen ... Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen (§ 5 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile aus- wählen b) ... und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen (§ 5 Nr. 8) a) Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der ... anfertigen 5 Durchführen von Messungen (§ 5 Nr. 9) Bauwerke und Bauteile mit unterschiedlichen Messinstrumenten einmessen ... von Bauteilen aus Beton und Stahl- beton (§ 5 Nr. 11) Schalungen: a) Schalungen für Fundamente, rechteckige Stüt-  ... von Bau- körpern aus Steinen (§ 5 Nr. 12) a) Mörtelgruppe auswählen b) Bindemittel und Zuschlag für ... für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz (§ 5 Nr. 13) a) Voraussetzungen zum Dämmen prüfen b) Dämmstoffe ... Maßnahmen und Berichtswesen (§ 5 Nr. 21) a) ausgeführte Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung prüfen ... Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ab- laufplan (§ 5 Nr. 5) Auftragsübernahme, Leistungserfassung: a) Arbeitsauftrag hinsichtlich ... 2 Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 5 Nr. 6) Einrichten: a) Bereitstellen von Ver- und Entsorgungseinrichtungen  ... Lagern und Aus- wählen von Bau- und Bauhilfsstoffen (§ 5 Nr. 7) a) Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Fertigteile auswählen b) Bedarf an ... und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen (§ 5 Nr. 8) a) Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Ge- gebenheiten auf der ... anfertigen 5 Durchführen von Messungen (§ 5 Nr. 9) Bauwerke und Bauteile mit unterschiedlichen Meß- instrumenten ... 6 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (§ 5 Nr. 11) Schalungen: a) Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen  ... von Baukörpern aus Steinen (§ 5 Nr. 12) a) Mörtelgruppe auswählen b) Bindemittel und Zuschlag für ... für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brand- schutz (§ 5 Nr. 13) a) Voraussetzungen zum Dämmen prüfen b) Dämmstoffe ... Maß- nahmen und Berichtswesen (§ 5 Nr. 21) a) ausgeführte Arbeiten auf fehlerhafte Ausführung prüfen ...