Zitierungen von § 10 Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BauWiAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BauWiAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 BauWiAusbV Zwischenprüfung
... Die inhaltlichen Anforderungen der Zwischenprüfung nach Absatz 5 ergeben sich aus § 10 Abs. 1 bis ...
§ 27 BauWiAusbV Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
... 7 nicht bestanden, erfüllt er in dieser Prüfung jedoch die Anforderungen nach § 10 , so hat er den Abschluß Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin erreicht. Die ... Abschluß Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin erreicht. Die Anforderungen nach § 10 gelten dann als erfüllt, wenn in dieser Prüfung im praktischen Teil sowie in einem der ...
§ 32 BauWiAusbV Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
... 7 nicht bestanden, erfüllt er in dieser Prüfung jedoch die Anforderungen nach § 10 , so hat er den Abschluß Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin erreicht. Die ... Abschluß Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin erreicht. Die Anforderungen nach § 10 gelten dann als erfüllt, wenn in dieser Prüfung im praktischen Teil sowie in einem der ...
§ 37 BauWiAusbV Abschlußprüfung/Gesellenprüfung
... 7 nicht bestanden, erfüllt er in dieser Prüfung jedoch die Anforderungen nach § 10 , so hat er den Abschluß Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin erreicht. Die ... Abschluß Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin erreicht. Die Anforderungen nach § 10 gelten dann als erfüllt, wenn in dieser Prüfung im praktischen Teil sowie in einem der ...
§ 37e BauWiAusbV Abschlussprüfung
... 7 nicht bestanden, erfüllt er jedoch in dieser Prüfung die Anforderungen nach § 10 , so hat er den Abschluss Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin erreicht. Die Anforderungen ... er den Abschluss Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin erreicht. Die Anforderungen nach § 10 gelten dann als erfüllt, wenn in dieser Prüfung im praktischen Teil sowie in einem der ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Hochbauberufeausbildungsverordnung (HochbauBAusbV)
Artikel 2 V. v. 03.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 131; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 425
§ 74 HochbauBAusbV Übergangsregelung für Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterinnen
... oder zur Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik nach § 10 Absatz 8 der Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft deren Regelungen ...


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