Änderung §§ 147 bis 148 FGO vom 01.07.2026

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§§ 146 bis 148 FGO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.07.2026 geltenden Fassung
§§ 147 bis 148 FGO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.07.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 10 G. v. 08.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 318
 

(Text alte Fassung)

§§ 146 bis 148


(Text neue Fassung)

§§ 147 bis 148


(Textabschnitt unverändert)

(weggefallen)



 



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