interne Verweise§ 21 FGO ... werden konnte oder nicht mehr berufen werden kann oder 2. einen Ablehnungsgrund nach § 20 Abs. 1 geltend macht oder 3. seine Amtspflichten gröblich verletzt hat oder 4. ... ehrenamtlichen Richters. (4) Absatz 3 gilt sinngemäß in den Fällen des § 20 Abs. 2 . (5) Auf Antrag des ehrenamtlichen Richters ist die Entscheidung nach Absatz 3 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
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