... übereinstimmt." b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 7. 2. § 52b Absatz 2 bis 5 wird durch die folgenden Absätze 2 bis 6 ersetzt: „(2) Werden die Akten in ... sofern sie nicht rückgabepflichtig sind." 3. Nach § 52b wird folgender § 52c eingefügt: „§ 52c Formulare; ...
Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
... Dokument, in welches das handschriftlich unterzeichnete Schriftstück gemäß § 52b Absatz 6 Satz 4 übertragen worden ist." 4. § 52b wird wie folgt geändert: ... gemäß § 52b Absatz 6 Satz 4 übertragen worden ist." 4. § 52b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 5 wird ...