§ 45 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 5 EinglVerbG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 2 wird die Angabe „§ 45 " durch die Angabe „§ 44" ersetzt. bb) Satz 3 wird aufgehoben. ... bb) Satz 3 wird aufgehoben. c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 45 " durch die Angabe „§ 44" ersetzt und folgender Satz wird angefügt: ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Artikel 1 GrSiWEntG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... § 44k Stellenbewirtschaftung". g) Die Angabe zu § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 (weggefallen)". h) Die ... g) Die Angabe zu § 45 wird wie folgt gefasst: „§ 45 (weggefallen)". h) Die Angabe zu § 48 wird wie folgt gefasst: ... unterliegt die gemeinsame Einrichtung den Weisungen der Träger." 11. § 45 wird aufgehoben. 12. § 46 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ...
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Zitate in aufgehobenen TitelnEinigungsstellen-Verfahrensverordnung (EinigungsStVV)
V. v. 23.11.2004 BGBl. I S. 2916; aufgehoben durch Artikel 2 Abs. 6 G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Eingangsformel EinigungsStVV ... Grund des § 45 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 ...
§ 9 EinigungsStVV Kosten ... Kosten nicht erstattet. Der Vorsitzende erhält außer in den Fällen des § 45 Abs. 1 Satz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend die einem ehrenamtlichen Richter ...
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