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Synopse aller Änderungen des SGB II am 01.01.2009

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2009 durch Artikel 1 des 8. SGBIIÄndG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SGB II.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

SGB II a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2009 geltenden Fassung
SGB II n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 28.07.2014 BGBl. I S. 1306

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Kapitel 1 Fördern und Fordern
    § 1 Aufgabe und Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende
    § 2 Grundsatz des Forderns
    § 3 Leistungsgrundsätze
    § 4 Leistungsformen
    § 5 Verhältnis zu anderen Leistungen
    § 6 Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
    § 6a Zugelassene kommunale Träger
    § 6b Rechtsstellung der zugelassenen kommunalen Träger
    § 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der Trägerschaft
    § 6d Jobcenter
Kapitel 2 Anspruchsvoraussetzungen
    § 7 Leistungsberechtigte
    § 7a Altersgrenze
    § 8 Erwerbsfähigkeit
    § 9 Hilfebedürftigkeit
    § 10 Zumutbarkeit
    § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen
    § 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
    § 11b Absetzbeträge
    § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen
    § 12a Vorrangige Leistungen
    § 13 Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 Leistungen
    Abschnitt 1 Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
       § 14 Grundsatz des Förderns
       § 15 Eingliederungsvereinbarung
       § 15a Sofortangebot
       § 16 Leistungen zur Eingliederung
       § 16a Kommunale Eingliederungsleistungen
       § 16b Einstiegsgeld
       § 16c Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
       § 16d Arbeitsgelegenheiten
       § 16e Förderung von Arbeitsverhältnissen
       § 16f Freie Förderung
       § 16g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit
       § 17 Einrichtungen und Dienste für Leistungen zur Eingliederung
       § 18 Örtliche Zusammenarbeit
       § 18a Zusammenarbeit mit den für die Arbeitsförderung zuständigen Stellen
       § 18b Kooperationsausschuss
       § 18c Bund-Länder-Ausschuss
       § 18d Örtlicher Beirat
       § 18e Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
    Abschnitt 2 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
       Unterabschnitt 1 Leistungsanspruch
          § 19 Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
       Unterabschnitt 2 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
          § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts *)
          § 21 Mehrbedarfe
          § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
          § 22a Satzungsermächtigung
          § 22b Inhalt der Satzung
          § 22c Datenerhebung, -auswertung und -überprüfung
          § 23 Besonderheiten beim Sozialgeld *)
       Unterabschnitt 3 Abweichende Leistungserbringung und weitere Leistungen
          § 24 Abweichende Erbringung von Leistungen
          § 24a (aufgehoben)
          § 25 Leistungen bei medizinischer Rehabilitation der Rentenversicherung und bei Anspruch auf Verletztengeld aus der Unfallversicherung
          § 26 Zuschuss zu Versicherungsbeiträgen
          § 27 Leistungen für Auszubildende
       Unterabschnitt 4 Leistungen für Bildung und Teilhabe
          § 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe
          § 29 Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe
          § 30 Berechtigte Selbsthilfe
       Unterabschnitt 5 Sanktionen
          § 31 Pflichtverletzungen
          § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen
          § 31b Beginn und Dauer der Minderung
          § 32 Meldeversäumnisse
       Unterabschnitt 6 Verpflichtungen Anderer
          § 33 Übergang von Ansprüchen
          § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten
          § 34a Ersatzansprüche für rechtswidrig erhaltene Leistungen
          § 34b Ersatzansprüche nach sonstigen Vorschriften
          § 35 Erbenhaftung
Kapitel 4 Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
    Abschnitt 1 Zuständigkeit und Verfahren
       § 36 Örtliche Zuständigkeit
       § 36a Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus
       § 37 Antragserfordernis
       § 38 Vertretung der Bedarfsgemeinschaft
       § 39 Sofortige Vollziehbarkeit
       § 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

       § 40a Erstattungsanspruch
       § 41 Berechnung der Leistungen
       § 42 Auszahlung der Geldleistungen
       § 42a Darlehen
       § 43 Aufrechnung
       § 43a Verteilung von Teilzahlungen
       § 44 Veränderung von Ansprüchen
    Abschnitt 2 Einheitliche Entscheidung
       § 44a Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit
       § 44b Gemeinsame Einrichtung
       § 44c Trägerversammlung
       § 44d Geschäftsführerin, Geschäftsführer
       § 44e Verfahren bei Meinungsverschiedenheit über die Weisungszuständigkeit
       § 44f Bewirtschaftung von Bundesmitteln
       § 44g Zuweisung von Tätigkeiten bei der gemeinsamen Einrichtung
       § 44h Personalvertretung
       § 44i Schwerbehindertenvertretung; Jugend- und Auszubildendenvertretung
       § 44j Gleichstellungsbeauftragte
       § 44k Stellenbewirtschaftung
       § 45 (aufgehoben)
Kapitel 5 Finanzierung und Aufsicht
    § 46 Finanzierung aus Bundesmitteln
    § 47 Aufsicht
    § 48 Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger
    § 48a Vergleich der Leistungsfähigkeit
    § 48b Zielvereinbarungen
    § 49 Innenrevision
Kapitel 6 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung, datenschutzrechtliche Verantwortung
    § 50 Datenübermittlung
    § 51 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Sozialdaten durch nichtöffentliche Stellen
    § 51a Kundennummer
    § 51b Datenerhebung und -verarbeitung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende
    § 51c (aufgehoben)
    § 52 Automatisierter Datenabgleich
    § 52a Überprüfung von Daten
Kapitel 7 Statistik und Forschung
    § 53 Statistik und Übermittlung statistischer Daten
    § 53a Arbeitslose
    § 54 Eingliederungsbilanz und Eingliederungsbericht
    § 55 Wirkungsforschung
Kapitel 8 Mitwirkungspflichten
    § 56 Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
    § 57 Auskunftspflicht von Arbeitgebern
    § 58 Einkommensbescheinigung
    § 59 Meldepflicht
    § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter
    § 61 Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
    § 62 Schadenersatz
Kapitel 9 Bußgeldvorschriften
    § 63 Bußgeldvorschriften
Kapitel 10 Bekämpfung von Leistungsmissbrauch
    § 64 Zuständigkeit
Kapitel 11 Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 65 Allgemeine Übergangsvorschriften
    § 65a (aufgehoben)
    § 65b (aufgehoben)
    § 65c (aufgehoben)
    § 65d Übermittlung von Daten
    § 65e Übergangsregelung zur Aufrechnung
    § 66 Rechtsänderungen bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
    § 67 Freibetragsneuregelungsgesetz
    § 68 Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    § 69 Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
    § 70 Übergangsregelung zum Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
    § 71 (aufgehoben)
    § 72 Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
    § 73 Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
    § 74 (aufgehoben)
    § 75 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendbarkeit des § 6a Absatz 7, des § 44d und des § 51b
    § 76 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
    § 77 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
    § 78 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
    Anlage (zu § 46 Abs. 9) (aufgehoben)
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 40a (neu)




§ 40a Erstattungsanspruch


vorherige Änderung

 


1 Wird einer leistungsberechtigten Person für denselben Zeitraum, für den ein Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende Leistungen nach diesem Buch erbracht hat, eine andere Sozialleistung bewilligt, so steht dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter den Voraussetzungen des § 104 des Zehnten Buches ein Erstattungsanspruch gegen den anderen Sozialleistungsträger zu. 2 Der Erstattungsanspruch besteht auch, soweit die Erbringung des Arbeitslosengeldes II allein auf Grund einer nachträglich festgestellten vollen Erwerbsminderung rechtswidrig war oder rückwirkend eine Rente wegen Alters oder eine Knappschaftsausgleichsleistung zuerkannt wird. 3 Die §§ 106 bis 114 des Zehnten Buches gelten entsprechend. 4 § 44a Absatz 3 bleibt unberührt.