Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 ArbGrdFortG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... „§ 46 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend." 6. In § 6c Satz 1 werden die Wörter „Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit" durch ... durch die Bundesagentur, der laufenden Berichterstattung und der Wirkungsforschung nach § 6c und den §§ 53 bis 55,". ee) Folgende Nummern 4 und 5 werden ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 03.08.2010 BGBl. I S. 1112
Artikel 1 GrSiWEntG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ... „§ 6a Zugelassene kommunale Träger". b) Die Angabe zu § 6c wird wie folgt gefasst: „§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer ... b) Die Angabe zu § 6c wird wie folgt gefasst: „§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der ... und bei Beendigung der Trägerschaft". c) Nach der Angabe zu § 6c wird folgende Angabe eingefügt: „§ 6d Jobcenter". d) ... 3 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz." 5. § 6c wird wie folgt gefasst: „§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer ... 5. § 6c wird wie folgt gefasst: „§ 6c Personalübergang bei Zulassung weiterer kommunaler Träger und bei Beendigung der ... aufnehmenden Träger zu zahlen." 5a. Nach § 6c wird folgender § 6d eingefügt: „§ 6d Jobcenter Die ...
Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
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