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Zitierungen von § 12 SGB II

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung (vom 01.07.2026)
... Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf ... und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.  ...
§ 33 SGB II Übergang von Ansprüchen (vom 01.08.2016)
... Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ 11 bis 12 zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt. (3) ...
§ 42a SGB II Darlehen (vom 01.07.2026)
... Darlehen werden nur erbracht, wenn ein Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Darlehen können an einzelne Mitglieder ...
§ 52 SGB II Automatisierter Datenabgleich (vom 01.07.2026)
... Steuern übermittelt worden sind, 4. ob und in welcher Höhe ein Kapital nach § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 nicht mehr dem Zweck einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des § ...
§ 65a SGB II Übergangsregelung aus Anlass des Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (vom 01.07.2026)
... Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. Juli 2026 begonnen haben, ist § 12 in der bis einschließlich 30. Juni 2026 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) ...
§ 67 SGB II Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung (vom 24.11.2021)
... der Absätze 2 bis 4 erbracht. (2) Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
neugefasst durch B. v. 28.01.2009 BGBl. I S. 142, 3177; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 16.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 107
§ 6a BKGG Kinderzuschlag (vom 01.07.2026)
... mindert sich der jeweilige Kinderzuschlag, wenn das Kind nach den §§ 11 bis 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen hat. Bei der ... wurden, Ansprüche auf Einkommen des Kindes geltend zu machen. Abweichend von § 12 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es 40.000 Euro für die berechtigte Person ... Eltern) nicht übersteigt und kein zu berücksichtigendes Vermögen der Eltern nach § 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorhanden ist. Als Einkommen oder Vermögen der Eltern gilt dabei dasjenige der ...

Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung (GrSiDAV)
Artikel 1 V. v. 27.07.2005 BGBl. I S. 2273; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 13 G. v. 16.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 107
§ 2 GrSiDAV Verfahren bei den Auskunftsstellen und der Datenstelle der Rentenversicherung (vom 01.07.2026)
... den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung ob und in welcher Höhe ein Kapital nach § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht mehr dem Zweck einer geförderten zusätzlichen Altersvorsorge im Sinne des § ...

Grundsicherungsgeld-Verordnung (GrusiGV)
V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 2942; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 14 G. v. 16.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 107
§ 7 GrusiGV Nicht zu berücksichtigendes Vermögen (vom 01.01.2023)
... Außer dem in § 12 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Vermögen sind Vermögensgegenstände nicht als Vermögen zu ... Leistungen erbringen, ist Vermögen nicht zu berücksichtigen, das nach § 12 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzen oder nach § 12 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht zu ... das nach § 12 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzen oder nach § 12 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht zu berücksichtigen ist.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Absatzes 2b ist Satz 2 Nummer 1 nicht anzuwenden." 12. § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Zu berücksichtigendes Vermögen ... 12. § 12 wird wie folgt gefasst: „ § 12 Zu berücksichtigendes Vermögen (1) Alle verwertbaren ... Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „ § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4" durch die Wörter „§ 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5" ersetzt. ... die Wörter „§ 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4" durch die Wörter „ § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5" ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt:  ... ersetzt. e) In Absatz 8 Satz 3 werden die Wörter „ § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" durch die Wörter „§ 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1" ... die Wörter „§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1" durch die Wörter „ § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1" ersetzt. 26. § 23 wird wie folgt geändert: a) Die ... 42a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „ § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 1a und 4" durch die Wörter „§ 12 Absatz 2 und 4 Satz 1" ersetzt.  ... Wörter „§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 1a und 4" durch die Wörter „ § 12 Absatz 2 und 4 Satz 1" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ... (3) Zeiten eines Leistungsbezugs bis zum 31. Dezember 2022 bleiben bei den Karenzzeiten nach § 12 Absatz 3 Satz 1 und § 22 Absatz 1 Satz 2 unberücksichtigt. (4) § 15 ist in der bis zum ...
Artikel 10 BürgerGG Änderungen des Bundeskindergeldgesetzes
... ersetzt. c) Absatz 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst: „ § 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass Vermögen nur berücksichtigt wird, wenn es ... Eltern) nicht übersteigt und kein zu berücksichtigendes Vermögen der Eltern nach § 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorhanden ist." bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:  ...

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 16.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 107
Artikel 1 13. SGBIIuaÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... nach § 45a des Aufenthaltsgesetzes" eingefügt. 10. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Angabe „Grundsicherungsgeld" ersetzt. bb) In Satz 3 wird die Angabe „ § 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1" durch die Angabe „§ 12 Absatz 2 Satz 1" ersetzt. 21. ... wird die Angabe „§ 12 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1" durch die Angabe „ § 12 Absatz 2 Satz 1" ersetzt. 21. § 23 wird wie folgt geändert: a) Die ... ist ausgeschlossen." 32. In § 42a Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 12 Absatz 2 und 4 Satz 1" durch die Angabe „§ 12 Absatz 2 Satz 1" ersetzt. 33. ... 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 12 Absatz 2 und 4 Satz 1" durch die Angabe „ § 12 Absatz 2 Satz 1" ersetzt. 33. § 43 Absatz 1 wird durch den folgenden Absatz 1 ... sicherstellen." 36. In § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 wird die Angabe „ § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2" durch die Angabe „§ 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3" ersetzt.  ... 1 Nummer 4 wird die Angabe „§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2" durch die Angabe „ § 12 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3" ersetzt. 36a. Nach § 56 Absatz 1 Satz 6 wird der folgende Satz ... b) Absatz 2 wird zu Absatz 1. c) Absatz 3 wird zu Absatz 2 und die Angabe „ § 12 Absatz 3 Satz 1 und" wird gestrichen. d) Absatz 4 wird gestrichen. e) Die ... (1) Für Bewilligungszeiträume, die vor dem 1. Juli 2026 begonnen haben, ist § 12 in der bis einschließlich 30. Juni 2026 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) ...
Artikel 10 13. SGBIIuaÄndG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... a) Absatz 3 Satz 5 wird durch den folgenden Satz ersetzt: „Abweichend von § 12 Absatz 2 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es 40.000 Euro für die berechtigte Person ...

Elfte Verordnung zur Änderung der Bürgergeld-Verordnung
V. v. 13.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 38
Artikel 1 11. Bürgergeld-VÄndV
... 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 12 werden die Wörter „in § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Betrag" durch die Wörter „Betrag von 3.100 Euro" ersetzt.  ... § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „in § 12 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch " durch die Wörter „in § 12 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch" ... § 12 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch" durch die Wörter „in § 12 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch " ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „oder nach § 12 Abs. 3 ... Sozialgesetzbuch" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „oder nach § 12 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch " durch die Wörter „oder nach § 12 Absatz 1 des Zweiten Buches ... § 12 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch" durch die Wörter „oder nach § 12 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch " ...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 12/20 - (zu § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 i. V. m. Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
B. v. 10.06.2022 BGBl. I S. 1023
Entscheidung BVerfGE20220428
... vom 28. April 2022 - 1 BvL 12/20 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 in Verbindung mit Satz 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (verkündet als Artikel 1 Viertes Gesetz für moderne ...

Erste Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
V. v. 18.12.2008 BGBl. I S. 2780
Artikel 1 1. Alg II-VÄndV
... religiöser Feste sowie anlässlich der Jugendweihe, soweit sie den in § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Betrag nicht ...

Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 575
Artikel 1 SozSchPG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... der Absätze 2 bis 4 erbracht. (2) Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. ...
Artikel 6 SozSchPG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... Fällen wird abweichend von § 6a Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 Vermögen nach § 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht berücksichtigt. Satz 2 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird ...

Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze
G. v. 02.12.2006 BGBl. I S. 2742
Artikel 9 BetrAVGuaÄndG Änderung des Gesetzes über den Versicherungsvertrag
... hat; der Wert der vom Ausschluss der Verwertbarkeit betroffenen Ansprüche darf die in § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bestimmten Beträge nicht ...

Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1854
Artikel 1 BKGGÄndG
... Ausnahme des Wohngeldes über Einkommen oder Vermögen im Sinne der §§ 11 und 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch verfügen, das höchstens dem nach Absatz 4 Satz 1 ...

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 24.03.2006 BGBl. I S. 558
Artikel 1 SGBIIuaÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht ...

Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 3 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... 1 Satz 2 wird die Angabe „Satz 4" gestrichen. 5. § 12 Absatz 6 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Absatz 4 Satz 5 gilt entsprechend."  ...

Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2855
Artikel 8 RBEGAnpG 2021 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... die in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 beginnen, Vermögen nach § 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird ...

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 2 EGRBEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... die mindestens ein minderjähriges Kind haben, ein Betrag von 1.500 Euro." 16. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: ... Aufwendungen für Instandhaltung und Reparatur bei selbst bewohntem Wohneigentum im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 anerkannt, soweit diese unter Berücksichtigung der im laufenden sowie den darauffolgenden elf ... gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden. (9) ... Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ 11 bis 12 zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt. (3) Für ... (1) Darlehen werden nur erbracht, wenn ein Bedarf weder durch Vermögen nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 1a und 4 noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Darlehen können an einzelne Mitglieder von ...
Artikel 5 EGRBEG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... 3 nicht vorliegen, in voller Höhe gewährt, wenn das nach den §§ 11 bis 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch mit Ausnahme des Wohngeldes zu berücksichtigende ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 1 ArbGrdFortG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Pflegekind in voller Höhe berücksichtigt." 10. § 12 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Angabe „200" ... Einkommen und Vermögen der unterhaltsverpflichteten Person das nach den §§ 11 und 12 zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen übersteigt. (3) Für ...

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2208; zuletzt geändert durch Artikel 3d G. v. 16.09.2022 BGBl. I S. 1454
Artikel 12 KHZG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... die in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2020 eingehen, Vermögen nach § 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht berücksichtigt. Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Artikel 1 9. SGBIIÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... auf Ausbildungsförderung haben, 2. deren Bedarf sich nach den §§ 12 , 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 oder nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 in ... 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 werden die Wörter „§ 12 Absatz 2 Nummer 2" durch die Wörter „§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2" ... die Wörter „§ 12 Absatz 2 Nummer 2" durch die Wörter „§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2" ersetzt. b) Nummer 5 wird aufgehoben. c) ...

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 2 RVAGAnpG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
...  ab 1964 24 67 Jahren. 4. § 12 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird die Angabe „9 750 ...

Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 681
Artikel 2 7. SGBIIIuaÄndG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 12 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 12a Vorrangige Leistungen". ... in Arbeit oder in eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln." 3. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Vorrangige Leistungen ...

Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz (SozVersStabG)
G. v. 14.04.2010 BGBl. I S. 410
Artikel 2 SozVersStabG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
...  12 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 ...

Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Artikel 1 StaFamG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... Ausnahme des Wohngeldes über Einkommen oder Vermögen im Sinne der §§ 11 bis 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch verfügen, das höchstens dem nach Absatz 5 Satz 1 für sie maßgebenden Betrag ... mindert sich der jeweilige Kinderzuschlag, wenn das Kind nach den §§ 11 bis 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zu berücksichtigendes Einkommen oder Vermögen hat. Bei der Berücksichtigung des ... machen. Bei der Berücksichtigung des Vermögens des Kindes ist der Grundfreibetrag nach § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzen. Ist das zu berücksichtigende Vermögen höher als der nach den ... Gesamtkinderzuschlag wird in voller Höhe gewährt, wenn das nach den §§ 11 bis 12 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch mit Ausnahme des Wohngeldes und des Kinderzuschlags zu berücksichtigende Einkommen oder ...

Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 2 TeilhStG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... durch das Wort „der" ersetzt. 3. In § 12 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 werden die Wörter „behinderter oder pflegebedürftiger Menschen" durch die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V)
V. v. 20.10.2004 BGBl. I S. 2622; aufgehoben durch § 10 V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 2942
§ 1 Alg II-V Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
...  7. die Eigenheimzulage, soweit sie nachweislich zur Finanzierung einer nach § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht als Vermögen zu ...
§ 4 Alg II-V Nicht zu berücksichtigendes Vermögen
... Außer dem in § 12 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Vermögen sind ... Leistungen erbringen, ist Vermögen nicht zu berücksichtigen, das nach § 12 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzen oder nach § 12 Abs. 3 des Zweiten ... das nach § 12 Abs. 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzen oder nach § 12 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch nicht zu berücksichtigen ...

Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
G. v. 30.05.1908 RGBl. S. 263; aufgehoben durch Artikel 12 Abs. 1 Nr. 1 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
§ 165 VVG (vom 31.03.2007)
... hat; der Wert der vom Ausschluss der Verwertbarkeit betroffenen Ansprüche darf die in § 12 Abs. 2 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bestimmten Beträge nicht übersteigen. ...