Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 23.02.2007 aufgehoben

§ 37 - Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)

§ 37 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1998 in Kraft. § 18 tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung 1995 vom 19. Dezember 1995 (BGBl. I S. 2020) tritt mit Inkrafttreten dieser Verordnung außer Kraft.

(2) § 28 bleibt in der bis zum 10. Mai 2002 geltenden Fassung für Dauerschuldverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2001 entstanden sind, bis zum 31. Dezember 2002 anwendbar.



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