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§ 3 - Vorläufiges Tabakgesetz (LMBG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 09.09.1997 BGBl. I S. 2296; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 569
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 3 Tabakerzeugnisse


§ 3 wird in 3 Vorschriften zitiert

(1) Tabakerzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes sind aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellte Erzeugnisse, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind.

(2) Den Tabakerzeugnissen stehen gleich:

1.
Rohtabak sowie Tabakerzeugnissen ähnliche Waren, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind;

2.
Zigarettenpapier, Kunstumblätter und sonstige mit dem Tabakerzeugnis fest verbundene Bestandteile mit Ausnahme von Zigarrenmundstücken sowie Rauchfilter aller Art;

3.
Erzeugnisse im Sinne der Nummer 2, soweit sie dazu bestimmt sind, bei dem nicht gewerbsmäßigen Herstellen von Tabakerzeugnissen verwendet zu werden.

(3) Als Tabakerzeugnisse gelten nicht Erzeugnisse im Sinne des Absatzes 1 und des Absatzes 2 Nr. 1 zur Linderung von Asthmabeschwerden.

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Zitierungen von § 3 Vorläufiges Tabakgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 LMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 LMBG Verbote zum Schutz vor Täuschung (vom 25.04.2006)
... ist verboten, 1. nicht zu Zwecken des § 3 geeignete Tabakerzeugnisse oder Tabakerzeugnisse, die entgegen den Vorschriften des § 31 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Artikel 2 G. v. 01.09.2005 BGBl. I S. 2618, 2653; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
§ 4 LFÜG Verweisungen
... 2: Vorläufiges Tabakgesetz § 3 Abs. 1 § 3 Abs.1 § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Tabakprodukt-Verordnung
V. v. 20.11.2002 BGBl. I S. 4434; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 27.04.2016 BGBl. I S. 980
§ 1 TabProdV Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2015)
... Verordnung sind 1. Tabakerzeugnisse: Tabakerzeugnisse im Sinne des § 3 Abs. 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes; 2. Packungen: Fertigpackungen ...


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