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§ 22 - Vorläufiges Tabakgesetz (LMBG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 09.09.1997 BGBl. I S. 2296; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 569
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 22 Werbeverbote


§ 22 hat 4 frühere Fassungen und wird in 12 Vorschriften zitiert

(1) (aufgehoben)

(2) Es ist verboten, im Verkehr mit Tabakerzeugnissen oder in der Werbung für Tabakerzeugnisse allgemein oder im Einzelfall

1.
Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen zu verwenden,

a)
durch die der Eindruck erweckt wird, daß der Genuß oder die bestimmungsgemäße Verwendung von Tabakerzeugnissen gesundheitlich unbedenklich oder geeignet ist, die Funktion des Körpers, die Leistungsfähigkeit oder das Wohlbefinden günstig zu beeinflussen,

b)
die ihrer Art nach besonders dazu geeignet sind, Jugendliche oder Heranwachsende zum Rauchen zu veranlassen,

c)
die das Inhalieren des Tabakrauchs als nachahmenswert erscheinen lassen;

2.
Bezeichnungen oder sonstige Angaben zu verwenden, die darauf hindeuten, daß die Tabakerzeugnisse natürlich oder naturrein seien.

Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen von dem Verbot der Nummer 2 zuzulassen, soweit es mit dem Schutz des Verbrauchers vereinbar ist.

(3) Das Bundesministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz des Verbrauchers erforderlich ist, Vorschriften zur Durchführung der Verbote des Absatzes 2 zu erlassen, insbesondere

1.
die Art, den Umfang oder die Gestaltung der Werbung durch bestimmte Werbemittel oder an bestimmten Orten zu regeln,

2.
die Verwendung von Darstellungen oder Äußerungen von Angehörigen bestimmter Personengruppen zu verbieten oder zu beschränken.


Text in der Fassung des Artikels 61 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. August 2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147 m.W.v. 8. September 2015

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Frühere Fassungen von § 22 Vorläufiges Tabakgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 61 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 13.07.2010Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
vom 06.07.2010 BGBl. I S. 848
aktuell vorher 29.12.2006Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
vom 21.12.2006 BGBl. I S. 3365
aktuell vorher 25.04.2006Artikel 3a Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 13.04.2006 BGBl. I S. 855
aktuellvor 25.04.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 22 Vorläufiges Tabakgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 LMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 36 LMBG Ausnahmeermächtigungen für Krisenzeiten (vom 08.09.2015)
... wäre. Satz 1 gilt nicht für die Verbote der §§ 21a, 21b und 22. Ausnahmen von dem Verbot des § 13 bedürfen zusätzlich des Einvernehmens ...
§ 37 LMBG Zulassung von Ausnahmen (vom 13.07.2010)
... 2 und 3 zugelassen werden. Satz 1 gilt nicht für die Verbote der §§ 21a, 21b und 22. (2) Ausnahmen dürfen nur zugelassen werden für das Herstellen, Behandeln und ...
§ 53 LMBG Ordnungswidrigkeiten (vom 13.07.2010)
... des § 21a Abs. 2, 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, Abs. 5, 6 oder 7, oder des § 22 Absatz 2 Satz 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d bis f, i oder ... 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d bis f, i oder j oder § 22 Abs. 3 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese ...
 
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Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
V. v. 22.02.2006 BGBl. I S. 444
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz über den Übergang auf das neue Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Artikel 2 G. v. 01.09.2005 BGBl. I S. 2618, 2653; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3274
§ 4 LFÜG Verweisungen
... 3 Abs. 1 § 3 Abs.1 § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (3) Soweit in bundesrechtlichen Vorschriften, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3365
Artikel 1 1. LMBGÄndG
... von Tabakerzeugnissen zu fördern, kostenlos zu verteilen." 2. In § 22 Abs. 1 werden die Wörter „im Hörfunk oder" gestrichen. 3. Nach ... 1 werden die Wörter „im Hörfunk oder" gestrichen. 3. Nach § 22 wird folgender § 22a eingefügt: „§ 22a Von bestimmten ... Die Verbote des § 21a Abs. 2 und 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, und des § 22 Abs. 1 erfassen nicht eine redaktionelle Berichterstattung über Tabakerzeugnisse. Das Verbot ... des § 21a Abs. 2, 3 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 4, Abs. 5, 6 oder 7 oder des § 22 Abs. 1 oder 2 Satz 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d bis f, i ... 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d bis f, i oder j oder § 22 Abs. 3 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese ...

Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855
Artikel 3a BMELVBBG Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
...  2. In § 14 Abs. 2, § 16 Abs. 2, § 20 Abs. 3, § 21 Abs. 1, § 22 Abs. 3, § 32 Abs. 3 und § 36 Abs. 1 Satz 1 werden jeweils die Wörter „und ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 61 10. ZustAnpV Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
... 2. In § 14 Absatz 2, § 16 Absatz 2, § 20 Absatz 3, § 21 Absatz 1 und § 22 Absatz 3 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
G. v. 06.07.2010 BGBl. I S. 848
Artikel 1 2. LMBGÄndG Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
... kommerziellen Kommunikation für Tabakerzeugnisse ist verboten." 2. § 22 Absatz 1 wird aufgehoben. 3. § 22a Satz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 4. In § 36 Absatz 1 Satz 2 und § 37 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „des § 22 " jeweils durch die Angabe „der §§ 21a, 21b und 22" ersetzt.  ... Angabe „des § 22" jeweils durch die Angabe „der §§ 21a, 21b und 22 " ersetzt. 5. § 53 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) ... 7" wird ein Komma eingefügt. bb) Die Wörter „oder des § 22 Absatz 1 oder 2 Satz 1" werden durch die Wörter „oder des § 22 Absatz 2 Satz ... des § 22 Absatz 1 oder 2 Satz 1" werden durch die Wörter „oder des § 22 Absatz 2 Satz 1" ersetzt. b) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 1a ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Tabakprodukt-Verordnung
V. v. 20.11.2002 BGBl. I S. 4434; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 27.04.2016 BGBl. I S. 980
Eingangsformel TabProdV
... 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b und Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe c und des § 22 Abs. 3 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom ... der Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296) von denen § 19 Abs. 1 und § 22 Abs. 3 durch Artikel 42 Nr. 4 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) und § 21 ...

Tabakverordnung
V. v. 20.12.1977 BGBl. I S. 2831; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 27.04.2016 BGBl. I S. 980
Eingangsformel TabV
... Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a und Nr. 2 in Verbindung mit § 19 Nr. 4 Buchstabe b sowie des § 22 Abs. 2 Satz 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I ...
§ 4 TabV (vom 07.03.2006)
... dürfen abweichend von § 22 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Vorläufigen Tabakgesetzes mit der Angabe "naturfarben" oder ...


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