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§ 52 - Vorläufiges Tabakgesetz (LMBG k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 09.09.1997 BGBl. I S. 2296; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 04.04.2016 BGBl. I S. 569
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 2125-40-1-2 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 52 Straftaten



(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
bis 4. (weggefallen)

5.
entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 eine nicht zugelassene Bestrahlung anwendet, entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 2 Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringt oder einer nach § 13 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist,

6.
entgegen § 14 Abs. 1 Tabakerzeugnisse, in oder auf denen Pflanzenschutz- oder sonstige Mittel oder deren Abbau- oder Reaktionsprodukte vorhanden sind, in den Verkehr bringt oder einer nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist,

7.
(weggefallen)

8.
entgegen § 16 Abs. 1 Satz 1 die Anwendung einer Bestrahlung nicht kenntlich macht oder einer nach § 16 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist,

9.
entgegen § 17 Nr. 1 Tabakerzeugnisse oder entgegen § 17 Nr. 2 Lebensmittel ohne ausreichende Kenntlichmachung in den Verkehr bringt,

10.
entgegen § 17 Nr. 5 Tabakerzeugnisse unter einer irreführenden Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung in den Verkehr bringt oder mit einer irreführenden Darstellung oder Aussage wirbt oder

11.
(weggefallen)

12.
(weggefallen)

13.
einer nach § 50 Abs. 6 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer

1.
entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 1 bei dem Herstellen von Tabakerzeugnissen nicht zugelassene Stoffe verwendet, einer nach § 20 Abs. 3 oder einer nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bis c oder g oder nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b oder c erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist, oder Tabakerzeugnisse entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 2 oder § 21 Abs. 2 oder Stoffe entgegen § 20 Abs. 1 Nr. 3 in den Verkehr bringt oder

2.
bis 9. (weggefallen)

10.
einer nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Strafvorschrift verweist, oder entgegen § 32 Abs. 2 Bedarfsgegenstände in den Verkehr bringt die einer nach § 32 Abs. 1 Nr. 5 erlassenen Rechtsverordnung nicht entsprechen.





 

Frühere Fassungen von § 52 Vorläufiges Tabakgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.04.2006Artikel 3a Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 13.04.2006 BGBl. I S. 855

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 52 Vorläufiges Tabakgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 LMBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 53 LMBG Ordnungswidrigkeiten (vom 13.07.2010)
... Ordnungswidrig handelt, wer eine der in § 52 Abs. 1 Nr. 5 bis 10 oder Abs. 2 bezeichneten Handlungen fahrlässig begeht. (2) ...
§ 55 LMBG Einziehung
... auf die sich eine Straftat nach § 52 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 oder 54 bezieht, können eingezogen werden. § ...
§ 57 LMBG Straftaten (vom 15.12.2010)
...  1. einer Regelung, zu der die in a) (weggefallen) b) § 52 Abs. 1 Nr. 5 oder 8 oder Abs. 2 Nr. 1 oder 10 oder 2, 6, 7 oder 10, c) § 52 Abs. ... 52 Abs. 1 Nr. 5 oder 8 oder Abs. 2 Nr. 1 oder 10 oder 2, 6, 7 oder 10, c) § 52 Abs. 1 Nr. 6 d) (weggefallen) genannten Vorschriften ermächtigen, ... genannten Vorschriften ermächtigen, oder 2. einem in a) § 52 Abs. 1 Nr. 5 oder 8 bis 10 oder Abs. 2 Nr. 1 oder 10 oder b) § 52 Abs. 1 Nr. 6 ... a) § 52 Abs. 1 Nr. 5 oder 8 bis 10 oder Abs. 2 Nr. 1 oder 10 oder b) § 52 Abs. 1 Nr. 6 genannten Gebot oder Verbot entspricht, soweit eine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
V. v. 15.11.2006 BGBl. I S. 2654
Artikel 1 13. DiätVÄndV
... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. d) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 8 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. e) In Absatz 5 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...

Erste Verordnung zur Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung und zur Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung
V. v. 17.01.2007 BGBl. I S. 46
Artikel 1 1. NemVuaÄndV Änderung der Nahrungsergänzungsmittelverordnung
... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...

Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855
Artikel 3a BMELVBBG Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
... Abschnitt Straftaten und Ordnungswidrigkeiten" wird gestrichen. 11. § 52 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 9 werden die Angabe „§ 17 ...

Verordnung zur Änderung der Alkoholhaltige Getränke-Verordnung sowie anderer Vorschriften
V. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 797
Artikel 3 AGeVuaÄndV Änderung der Margarine- und Mischfettverordnung
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 4 AGeVuaÄndV Änderung der Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August 1974 (BGBl. I ...
Artikel 5 AGeVuaÄndV Änderung der Bierverordnung
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...

Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und der Käseverordnung
V. v. 17.02.2006 BGBl. I S. 425
Artikel 1 AromVuKäseVÄndV Änderung der Aromenverordnung
...  b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" wird ersetzt durch die ... Abs. 3 Satz 2" wird gestrichen. c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" ersetzt durch die Angabe ...
Artikel 2 AromVuKäseVÄndV Änderung der Käseverordnung
... die neuen Absätze 2 bis 8. c) Im neuen Absatz 2 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" ersetzt durch die Angabe ... 23 Satz 2" durch die Angabe „§ 23 Satz 3" und die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ... ersetzt. e) Im neuen Absatz 4 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" ersetzt durch die Angabe ...

Verordnung zur Änderung lebensmittelrechtlicher und tabakrechtlicher Bestimmungen
V. v. 22.02.2006 BGBl. I S. 444
Artikel 1 LMuTÄndV Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung
... § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 8 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 2 LMuTÄndV Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. d) In Absatz 4 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 8 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 3 LMuTÄndV Änderung der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung
... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 4 LMuTÄndV Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung
... § 8 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 5 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 8 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. c) In Absatz 3 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 5 LMuTÄndV Änderung der Konfitürenverordnung
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 6 LMuTÄndV Änderung der Honigverordnung
... § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 7 LMuTÄndV Änderung der Zuckerartenverordnung
... I S. 2098) wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 8 LMuTÄndV Änderung der Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz
... § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ... 4 werden die Absätze 2 und 3. c) Im neuen Absatz 2 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 9 LMuTÄndV Änderung der Kakaoverordnung
... I S. 2738) wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 10 LMuTÄndV Änderung der Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Extrakte
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 12 LMuTÄndV Änderung der Fruchtsaftverordnung
... § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 14 LMuTÄndV Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung
...  a) Der bisherige Absatz 1 wird der neue Absatz 2; in ihm wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 15 LMuTÄndV Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
... § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
Artikel 16 LMuTÄndV Änderung der Rückstands-Höchstmengenverordnung
... geändert:. a) Absatz 1 wird Absatz 3; in ihm werden die Wörter „§ 52 Abs. 1 Nr. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Wörter ... ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 52 Abs. 1 Nr. 8 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Wörter ...
Artikel 17 LMuTÄndV Änderung der Mykotoxin-Höchstmengenverordnung
... c) Der bisherige Absatz 2 wird neuer Absatz 3; in ihm werden die Wörter „§ 52 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Wörter ...

Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Artikel 18 EULMRDV Änderung der Milcherzeugnisverordnung
... Kondensmilch in den Verkehr bringt." b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. c) In Absatz 2a wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung
V. v. 01.12.2006 BGBl. I S. 2762
Artikel 1 4. Min/TafelWVÄndV
... Nr. 6a Buchstabe a" ersetzt. b) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 52 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Wörter ... ersetzt. c) In Absatz 3 werden die Wörter „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Wörter ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Aromenverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 29.09.2011 BGBl. I S. 1996
Artikel 4 2. AromVuaÄndV Änderung der Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel
... 2a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Wörter „§ 52 Abs. 1 Nr. 4 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Wörter ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und der Kosmetik-Verordnung
V. v. 30.05.2006 BGBl. I S. 1279
Artikel 1 2. BedGgstVuKosmetikVÄndV Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung
...  c) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe „§ 52 Abs. 2 Nr. 10 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" wird durch die Angabe ...
Artikel 2 2. BedGgstVuKosmetikVÄndV Änderung der Kosmetik-Verordnung
...  aa) Satz 1 wird wie folgt geändert: aaa) Die Angabe „§ 52 Abs. 2 Nr. 7 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" wird durch die Angabe ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Schadstoff-Höchstmengenverordnung
V. v. 16.06.2006 BGBl. I S. 1331
Artikel 1 2. SHmVÄndV
... Futtermittelgesetzbuches" ersetzt. b) In Absatz 2 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel
V. v. 20.11.2006 BGBl. I S. 2658
Artikel 1 2. TLMVÄndV
... § 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§ 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes" durch die Angabe ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

BSE-Verordnung
Artikel 1 V. v. 23.03.2000 BGBl. I S. 244; aufgehoben durch § 1 V. v. 28.09.2006 BGBl. I S. 2188
§ 6 BSEV Straftaten
... mit Abs. 2, oder § 4 Abs. 3 Fleisch verbringt oder einführt. (2) Nach § 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes wird bestraft, wer entgegen ...

Eier- und Eiprodukte-Verordnung
V. v. 17.12.1993 BGBl. I S. 2288; aufgehoben durch Artikel 7 Nr. 1 V. v. 11.05.2010 BGBl. I S. 612
§ 21 EiProdV Straftaten (vom 15.08.2007)
... einem Erhitzungsverfahren unterzieht, 6. - 8. (aufgehoben) (2) Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes wird bestraft, wer  ...

Fischhygiene-Verordnung (FischHV)
neugefasst durch B. v. 08.06.2000 BGBl. I S. 819; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
§ 24 FischHV Straftaten
... oder daraus hergestellte Fischereierzeugnisse in den Verkehr bringt. (2) Nach § 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes wird bestraft, wer  ...

Hackfleisch-Verordnung (HFlV)
V. v. 10.05.1976 BGBl. I S. 1186; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
§ 16 HFlV Straftaten
... in der dort vorgeschriebenen Weise behandelt oder unbrauchbar macht. (2) Nach § 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes wird bestraft, wer entgegen ...

Milchverordnung
neugefasst durch B. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1178; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
§ 26 MilchV Strafvorschriften
... als Lebensmittel in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung abgibt. (2) Nach § 52 Abs. 1 Nr. 11 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes wird bestraft, wer  ...

Tabakprodukt-Verordnung
V. v. 20.11.2002 BGBl. I S. 4434; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 27.04.2016 BGBl. I S. 980
§ 10 TabProdV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
... Nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes wird bestraft, wer vorsätzlich entgegen ...

Tabakverordnung
V. v. 20.12.1977 BGBl. I S. 2831; aufgehoben durch Artikel 7 V. v. 27.04.2016 BGBl. I S. 980
§ 6 TabV (vom 07.03.2006)
... Nach § 52 Abs. 2 Nr. 1 des Vorläufigen Tabakgesetzes wird bestraft, wer 1. bei dem ...