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Zitierungen von § 12 SchuldRAnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 SchuldRAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchuldRAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 SchuldRAnpG Eigentumserwerb an Baulichkeiten
... der Baulichkeit erlöschen. Sicherungsrechte setzen sich an der Entschädigung nach § 12 fort. Im übrigen kann der Dritte Wertersatz aus der Entschädigung nach § 12 ... § 12 fort. Im übrigen kann der Dritte Wertersatz aus der Entschädigung nach § 12  ...
§ 13 SchuldRAnpG Entschädigungsleistung bei Sicherungsrechten
... Baulichkeit angezeigt, kann der Grundstückseigentümer die Entschädigung nach § 12 nur an den Sicherungsnehmer und den Nutzer gemeinschaftlich leisten. § 1281 Satz 2 des ...
§ 14 SchuldRAnpG Entschädigung für Vermögensnachteile
... kann der Nutzer neben der Entschädigung für das Bauwerk nach § 12 eine Entschädigung für die Vermögensnachteile verlangen, die ihm durch die ...
§ 15 SchuldRAnpG Beseitigung des Bauwerks; Abbruchkosten
... zu tragen, wenn 1. das Vertragsverhältnis von ihm oder nach Ablauf der in § 12 Abs. 2 bestimmten Frist vom Grundstückseigentümer gekündigt wird oder er durch sein ...
§ 17 SchuldRAnpG Unredlicher Erwerb
... Ablauf des 2. Oktober 1990 errichtetes Bauwerk kann der Nutzer eine Entschädigung nach § 12 Abs. 2 verlangen. § 14 ist nicht ...
§ 22 SchuldRAnpG Zustimmung zu baulichen Investitionen
... Investitionen dem Grundstückseigentümer anzeigt, auf ihre Entschädigung nach § 12 verzichtet und sich zur Übernahme der Abbruchkosten ...
§ 26 SchuldRAnpG Mehrere Grundstückseigentümer
... hat den anderen Grundstückseigentümer von einer Entschädigungspflicht nach § 12 Abs. 1 ...
§ 27 SchuldRAnpG Entschädigung für Anpflanzungen
... für das Bauwerk auch eine Entschädigung für die Anpflanzungen zu leisten. § 12 Abs. 2 bis 4 ist entsprechend ...
§ 31 SchuldRAnpG Kündigung durch den Zwischenpächter
... der Siedlung erforderlich ist. (2) Die Entschädigung nach den §§ 12 , 14 und 27 sowie die Abbruchkosten hat der Zwischenpächter zu ...