§ 26a Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung
Die Regelungen des Abschnitts 9a des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches gelten entsprechend.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung
G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966, 2022 BGBl. I S. 15; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194
Artikel 9 StrlSchGEG Änderung des Weingesetzes ... wird nach der Angabe zu § 26 folgende Angabe eingefügt: „ § 26a Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung". 2. Nach § 26 wird ... zum Schutz vor ionisierender Strahlung". 2. Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt: „§ 26a Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung ... 2. Nach § 26 wird folgender § 26a eingefügt: „ § 26a Regelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung Die Regelungen des Abschnitts 9a des ...
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