§ 55 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 57 WeinG Fortbestehen anderer Vorschriften (vom 27.01.2021) ... § 32 Abs. 2 Nr. 2, § 33, § 34, § 51 Abs. 2, § 52 Abs. 2 bis 5, § 54, § 55 , § 62 Abs. 1, § 67 Abs. 1 auch in Verbindung mit Anlage 1, Abs. 2 - mit Ausnahme der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 16.05.2007 BGBl. I S. 753; 2008 S. 27
Viertes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 19.01.2009 BGBl. I S. 63
Artikel 1 4. WeinGÄndG ... b) Die den § 8b betreffende Zeile wird gestrichen. c) Die den § 55 betreffende Zeile wird wie folgt gefasst: „§ 55 Verkündung von ... c) Die den § 55 betreffende Zeile wird wie folgt gefasst: „§ 55 Verkündung von Rechtsverordnungen". 2. Im 1. Abschnitt wird nach § 3a ... Vertragsabschlüsse." 3. § 8b wird aufgehoben. 4. § 55 wird durch folgende Vorschrift ersetzt: „§ 55 Verkündung von ... 4. § 55 wird durch folgende Vorschrift ersetzt: „§ 55 Verkündung von Rechtsverordnungen Rechtsverordnungen des Bundes nach diesem ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/55_WeinG.htm