interne Verweise§ 1 WeinG Zweck (vom 28.10.2023) ... ist. (2) Abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz, mit Ausnahme der §§ 4 bis 12 und der §§ 29 und 30 sowie der auf Grund der vorstehend genannten Vorschriften ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotSonstige
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der WeinverordnungV. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung weinrechtlicher und agrarmarktstrukturrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.06.2017 BGBl. I S. 1942
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Weinverordnung
V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 866
Zehntes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes
G. v. 15.01.2021 BGBl. I S. 74
Artikel 1 10. WeinGAndG Änderung des Weingesetzes ... „§ 1a Geltungsbestimmung". b) Die Angabe zu § 7e wird wie folgt gefasst: „§ 7e Vom Genehmigungssystem ausgenommene ... b) Die Angabe zu § 7e wird wie folgt gefasst: „ § 7e Vom Genehmigungssystem ausgenommene Flächen; Verordnungsermächtigung". ... ausgenommene Flächen; Verordnungsermächtigung". c) Nach der Angabe zu § 7e wird folgende Angabe eingefügt: „§ 7f Anpflanzung zu Forschungs- und ... (EU) 2015/560 der Kommission (ABl. L 58 vom 28.2.2018, S. 1)" ersetzt. 10. § 7e wird wie folgt gefasst: „§ 7e Vom Genehmigungssystem ausgenommene ... S. 1)" ersetzt. 10. § 7e wird wie folgt gefasst: „ § 7e Vom Genehmigungssystem ausgenommene Flächen; Verordnungsermächtigung (1) Die ... (EU) 2018/273 der zuständigen Landesbehörde mitgeteilt werden." 11. Nach § 7e wird folgender § 7f eingefügt: „§ 7f Anpflanzung zu Forschungs- ...
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